• 12.03.2001, 14:31:08
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  • OTS0208

Noch keine Entscheidung im Vergabeverfahren zur Einführung der Chipkarte

Hauptverband wehrt sich gegen ungerechtfertigte Einmischung des Bundeskanzlers in einem laufenden Verfahren

Wien (OTS) - Zu der von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in der
"Pressestunde" vom 11.03.2001 aufgestellten Behauptung, wonach der
Hauptverband das Chipkartensystem "patschert oder schlampig"
ausgeschrieben hätte, darf der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger folgendes feststellen:

Es verwundert sehr, dass der Herr Bundeskanzler in dem laufenden
Vergabeverfahren zur Einführung der Chipkarte die Feststellung
"patschert oder schlampig" trifft, ohne offenbar die dafür
notwendigen Ausschreibungsunterlagen und das der Ausschreibung
zugrundeliegende Vergabeverfahren zu kennen. Wäre dies der Fall, dann
wäre dem Bundeskanzler wohl auch die Tatsache bekannt gewesen, dass
das Vergabeverfahren von einem hochrangigen Technik- und
Vergaberechtsexpertenteam begleitet wurde. Dazu gehören unter
anderem:

· DDr. Dipl.-Ing. Walter Jaburek, gerichtlich beeideter
Sachverständiger in IT-Vergabeverfahren, der u.a. auch
Gerichtsgutacher im "ÖKO-Punkte"-Verfahren war.

· Mag. Walter Hellmich, der als Richter des OLG Wien Vorsitzender
einer Vergabe-Kontrollbehörde ist und den Vorsitz über eine
siebenköpfige Bewertungskommission in diesem Vergabeverfahren hatte.

Diesen namentlich genannten und den anderen einschlägigen Experten
ein "patschertes oder schlampiges" Handeln vorzuwerfen, ist nach
Meinung des Hauptverbandes eine verbale Entgleisung.

Verwunderlich und bemerkenswert zugleich ist auch der Zeitpunkt
der Feststellung der Behauptung des Bundeskanzlers. Das
Bundesvergabeamt hat als erste und einzige Instanz in Angelegenheiten
von Rechtsstreitigkeiten in einem öffentlichen, europaweiten
Vergabeverfahren - ganz im Gegensatz zum Herrn Bundeskanzler - noch
keine Entscheidung über die Qualität des Vergabeverfahrens zur
Einführung der Chipkarte getroffen. Es mutet daher seltsam an, dass
der Regierungschef und ehemalige Wirtschaftsminister in einem
schwebenden Verfahren ein Urteil abgibt, ohne die näheren Umstände zu
kennen und vor allem ohne die Entscheidung einer unabhängigen Behörde
abzuwarten.

Bemerkenswert ist im Zusammenhang mit dem schwebenden
Vergabeverfahren auch, dass der Herr Bundeskanzler die Diktion der
nicht als Erstgereihte aufscheinenden Bieterkonsortien aufgreift, die
sich selbst gerne als "österreichische Unternehmen" bezeichnen. Aus
Sicht des Hauptverbandes darf dazu festgehalten werden:

1. Die Feststellung, dass die Zuschlagserteilung an den "einzig
ausländischen Bewerber" gegangen ist, ist unrichtig. Die
Bietergemeinschaft besteht aus einer österreichischen (EDS Austria)
und zwei deutschen Firmen (EDS Deutschland und ORGA). Zusätzlich sind
noch verschiedene Firmen wie A.T. Kearney Ges.m.b.H., Focus, Inform
Datenverarbeitungsgesellschaft GmbH, Hewlett Packard, max.mobil und
TSG EDV-Terminal-Service Ges.m.b.H als Subunternehmer gemeldet.
Firmen, welche alle ihren Firmensitz in Österreich haben.

2. Alle Bietergemeinschaften haben sich aus verschiedenen
internationalen Firmen (Giesecke und Devrient, Krone etc.) oder
Tochterfirmen internationaler Konzerne (Siemens, debis)
zusammengesetzt, sodass ein "österreichisches Unternehmen" per se gar
nicht existiert hat.

3. Eine Bevorzugung eines "österreichischen Unternehmens" ist
zudem durch das österreichische Vergaberecht ausgeschlossen und
widerspricht auch den Grundsätzen der Europäischen Union.

Wer immer die Meinung von den "österreichischen Bewerbern"
gegenüber den "ausländischen Bewerbern" vertritt, ist daher offenbar
nicht ausreichend informiert. Was mit Sicherheit nicht am
Hauptverband liegt, denn dieser berichtet regelmäßig schriftlich an
das Bundesministerium für Soziales und Generationen.

Rückfragehinweis: Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger,
Pressestelle, Dieter Holzweber
Tel.Nr. (01) 71132/1120

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