• 12.03.2001, 14:02:58
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Prinzhorn: Auflösung der Überkreuzbeteiligungen in der E-Wirtschaft ist zu begrüßen

Verkaufserlöse für das Schaffen eines einheitlichen österreichischen Wasserkraftunternehmens verwenden

Wien, 2001-03-12 - (fpd) Der freiheitliche Wirtschafts- und
Industriesprecher Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn begrüßte heute die
geplante, vorerst einseitig Aufhebung der Überkreuzbeteiligungen
zwischen Verbundgesellschaft und EVN. "Diese wechselseitigen
Beteiligungen haben in der Vergangenheit nicht zum Lösen von
Problemen, sondern lediglich zum Verhindern von Lösungen und zu
gegenseitigen Blockaden geführt." ****

Da Verbundgesellschaft, Energie AG und ESTAG mit der Beteiligung an
der EVN nichts bewirken konnten, sei diese auch keine strategische,
sondern lediglich eine Finanzbeteiligung. An wen diese Beteiligung
letztendlich verkauft werde, sei darüber hinaus nicht von gleicher
Priorität wie etwa die Partnersuche der Kärntner bei der KELAG, da
diese Wasserkraftwerke besitzen und die EVN nicht. Denn der
strategische Wert den es zu erhalten gelte, sind die Wasserkraftwerke
und die Höchstspannungs-Übertragungsnetze, und von diesen Werten
besitze die EVN gar nichts.

"Gerade die Freiheitlichen haben schon immer vorgeschlagen, einen
einheitlichen Wasserkraftkonzern zu bilden." Bei der bekundeten
Zusammenarbeit zwischen Verbundgesellschaft und Steweag sei auch eine
wichtige Weiche in diese Richtung gestellt worden. "Anzumerken ist in
diesem Zusammenhang auch, daß gerade bei der Transaktion der
Einbringung der Wasserkraftwerke der Steweag in die Verbund AHP die
strategischen Werte der steirischen Wasserkraft weg von einem
ausländischen Atomstromproduzenten hin zu einem österreichischen
Unternehmen gesichert wurden", sagte Prinzhorn. Der kolportierte
Verkaufspreis von 50 € pro EVN-Aktie sei im Vergleich zum derzeitigen
Börsenkurs von knapp über 30 € für Verbund, EAG und ESTAG
betriebswirtschaftlich äußerst sinnvoll. "Diese Mittel sollen sodann
verstärkt in die Realisierung einer österreichischen
Wasserkraftlösung investiert werden."

Abschließend rief Prinzhorn die Bestimmungen des ElWOG in Erinnerung,
welche beispielsweise vorsehen, daß in Zukunft der Import von
Atomstrom aus Drittstaaten nicht erlaubt sei und durch das Labeling
die Stromhändler gezwungen werden, in ihren Rechnungen die
Primärenergieträger auszuweisen. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

Tel.: (01) 40 110 /5491

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