• 12.03.2001, 13:37:40
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  • OTS0189

Korrektur zu OTS 144 ÖGB: Besteuerung der Unfallrenten zurücknehmen

Nationalrat kann heute neuerlich die Abschaffung beschließen

Im letzten Absatz, 9. Zeile müsste es richtig lauten: schwer
getroffenen Unfallopfer nicht ein Drittel (nicht: schwer getroffenen
Unfallopfer ein Drittel)

ÖGB: Besteuerung der Unfallrenten zurücknehmen
Utl.: Nationalrat kann heute neuerlich die Abschaffung beschließen=

Wien (ÖGB). Die Bundesregierung habe heute neuerlich Gelegenheit,
die unsoziale und existenzgefährdende Besteuerung der Unfallrenten
zurückzuziehen, forderte der Leitende Sekretär im ÖGB, Dr. Richard
Leutner, die Abgeordneten zum Nationalrat auf, bei der heutigen
Sondersitzung dem Antrag nach Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung
zuzustimmen. Leutner: "Eine Härteklausel genügt nicht - denn jeder
Unfallrentner ist ein Härtefall."++++

"Wenn mehr als 110.000 Unfallrentner jährlich etwa zwei Mrd. S dem
Finanzminister zur Budgetsanierung abliefern müssen, dann ist weit
und breit keine soziale Gerechtigkeit sichtbar", stellte Leutner
fest. Durch die Besteuerung der Unfallrente muss beispielsweise ein
Pensionist mit 12.000 S Alterspension monatlich und 3.000 S
Unfallrente derzeit jährlich 10.000 S netto und ein Bauarbeiter mit
30.000 S Bruttolohn und 4.000 S Unfallrente seit dem heurigen Jahr
21.500 S mehr Steuer dem Finanzminister abliefern. "Das hat der
Finanzminister bei seiner Budgetrede offensichtlich unter 'I have a
dream' verstanden", kritisierte Leutner die Auswirkungen dieser
unsozialen Maßnahme. Die Betroffenen sehen es anders und sagen "We
have a dream" - nämlich: Keine Besteuerung der Unfallrenten!

Um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, bedarf es keiner von der
Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission, die nun seitens der
Regierung gebildet wurde. Es genügt, wenn heute im Plenum des
Nationalrates die Abgeordneten für die Abschaffung der
Unfallrentenbesteuerung stimmen, wie dies vom ÖGB schon immer
gefordert hat.

Jeder Unfallrentner ist ein Härtefall

"Eine Härteklausel genügt nicht", so Leutner weiter, "denn aus Sicht
des ÖGB ist jeder Unfallrentner ein Härtefall." Der ÖGB ist bei der
Besteuerung der Unfallrenten schon immer davon ausgegangen, dass eine
Besteuerung einer verfassungsmäßigen Überprüfung nicht standhält.
Dies vor allem deshalb, weil bei der Bemessung der Unfallrenten seit
je her pauschal Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bei der
Rentenhöhe berücksichtigt wurden. Gleichzeitig kündigte Leutner
neuerlich an, falls der Verfassungsgerichtshof nicht schon früher
eine Entscheidung trifft, dass ÖGB und AK zum Jahresende ihre
betroffenen Mitglieder unterstützen und mit Individualklagen die
Steuerbescheide bekämpfen werden.

-2-

Statt Worte, endlich Taten setzen

Dies wäre aber nicht notwendig, wenn die Bundesregierung endlich zur
Einsicht käme, dass die Besteuerung der Unfallrenten unsozial und
existenzgefährdend ist. Es liegt daher heute an den Abgeordneten zum
Nationalrat, die Besteuerung der Unfallrenten zurückzunehmen.
"Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer,
Sozialminister Herbert Haupt und alle anderen Regierungsmitglieder
sowie die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ, Andreas Khol und Peter
Westenthaler, können nun ihren Worten Taten folgen lassen, damit die
vom Schicksal ohnehin schwer getroffenen Unfallopfer nicht ein
Drittel Steuern zur Sanierung des Budgets zahlen müssen", so Leutner
abschließend. (ew)

ÖGB, 12. März 2001
Nr. 185

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Ernst Weber
Tel. (01) 534 44/361 DW
Fax.: (01) 533 52 93

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