• 12.03.2001, 11:56:10
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  • OTS0122

Gewerbeverein: Kindergeld teilt Schicksal des Pflegegeldes!

Wien (OTS) - Das Pflegegeld "hat den Zweck...um pflegebedürftigen
Personen....die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes,
bedürfnisorientiertes Leben zu führen".

Analysiert man die bisherigen Aussagen der Regierungsvertreter zum
neuen Kindergeld ist auch hier die "Selbstbestimmtheit" im
Vordergrund. Der Staat ermöglicht es somit, in einem Umfeld, in dem
fast niemand ein "selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben"
führen kann, finanziell privilegierten Randgruppen auf Kosten der
Allgemeinheit dies sehr wohl. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird
hier stark strapaziert.

Grundsätzlich befürwortet der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV)
Wahlmöglichkeiten, die mündigen Staatsbürgern zugestanden werden.
Beim Pflegegeld sieht man allerdings, dass etwa zwanzig Prozent in
den öffentlichen Pflegebereich zurückfließt, der Rest bleibt im
grauen Bereich. Die Notwendigkeit, Pflegegeld nur auszuzahlen, wenn
tatsächlich eine angemeldete Person - auch aus dem familiären Umfeld
- pflegt, wurde bisher stets zurückgewiesen.

Nun wird beim Kindergeld genau der gleiche Ansatz wahrgenommen.
Mütter sollen selbstbestimmen, ob sie weiterarbeiten und eine
Pflegeperson beschäftigen oder das Kindergeld als Ersatz für den
Lohnausfall heranziehen.

Grundsätzlich sollte das Kindergeld, wie das Pflegegeld neben dem
Hauptzweck dazu dienen, dem Arbeitsmarkt Impulse zu verleihen. Wer
das Kindergeld für die Bezahlung von Pflegepersonen bezieht, der
sollte dafür auch legal beschäftigte Personen, die zur
Sozialversicherung angemeldet sind heranziehen. Sonst versickert das
Kindergeld, dort wo heute vier Fünftel des Pflegegeldes landen.

In diesem Zusammenhang findet der ÖGV die "Dringliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen an den Bundesminister für
Finanzen betreffend Privilegienabbau und Belastungspaket vom 27.
Februar 1996³ interessant: Kritisiert wurde damals, dass das 100
Milliarden-Schilling Belastungspaket auf der Ausgabenseite u.a. nicht
nachvollziehbare Einsparungen beinhaltet:

+ "bei familiären Transferleistungen und beim Pflegegeld

8,2 Mrd. S".

Vielleicht sollten sich die heutigen Förderer der
selbstbestimmenden Mütter jetzt ihrer damaligen Kritik erinnern - für
den Steuerzahler wäre es erleichternd.

Rückfragehinweis: Österreichischer Gewerbeverein
Dr. Herwig Kainz, Tel.:01-587 36 33/30
Email: [email protected]

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