• 12.03.2001, 11:02:00
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  • OTS0092

Einem: Europäische Grundrechts-Charta auf dem Weg zur Wirksamkeit!

Generalanwalt beim EUGH verlangt ihre Berücksichtigung

Wien (SK) "Ein erster Schritt ist getan", erklärte SPÖ-Europasprecher
Caspar Einem, der für den Österreichischen Nationalrat an der
Ausarbeitung der Europäischen Grundrechts-Charta beteiligt war. Der
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat im
Verfahren gegen die Regierung des Vereinigten Königreichs wegen
mangelhafter Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie (Fall C-173/99) in
seiner Stellungnahme festgestellt, dass die Europäische
Grundrechts-Charta, auch wenn sie (derzeit) nicht gesetzlich bindend
ist, immer dann berücksichtigt werden müsse, wenn soziale Grundrechte
der Arbeitnehmer behandelt werden. ****

"Das ist bereits ein früher Durchbruch an einer wesentlichen Front.
Wenn das auch noch nicht die Entscheidung des Gerichtshofs darstellt,
so sollte die Stellungnahme des Generalanwaltes aber auch nicht
unterschätzt werden", stellte Einem am Montag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst fest. "Ich habe mich immer für eine gesetzlich
bindende Grundrechts-Charta ausgesprochen und werde weiter dafür
arbeiten. Ich habe allerdings auch immer gesagt, dass die Charta auch
nach ihrer Proklamation in Nizza bereits Wirkung entfalten wird.
Jetzt ist es so weit. Das ist ein guter Schritt für die BürgerInnen
Europas!" schloss Einem. (Schluss) ml/mp

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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