- 06.03.2001, 13:09:03
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NATIONALFONDS BEGINNT BALD MIT ZAHLUNG VON 150. MILL. USD AN NS-OPFER Entschädigungszahlungen sollen binnen eines Jahres abgewickelt werden=
Wien (PK) - In der Umsetzung der zwischen Österreich und den USA
vereinbarten Entschädigungszahlungen für Opfer des
Nationalsozialismus steht ein weiterer wichtiger Schritt bevor.
Nationalratspräsident Heinz Fischer rechnet damit, dass der
Nationalfonds der Republik Österreich bereits in den nächsten Wochen
mit der Auszahlung jener 150 Mill. Dollar beginnen kann, mit denen
Ansprüche aus dem Entzug von Miet- und Pachtverträgen für Wohnungen
und Betriebe, von Hausrat und persönlichen Effekten abgegolten werden
sollen. Die Fragebögen für Anspruchsberechtigte seien fertig, "wir
stehen gewissermaßen in den Startlöchern", sagte Fischer heute bei
einem Pressegespräch. Laut Generalsekretärin des Nationalfonds,
Hannah Lessing, ist man bemüht, die Zahlungen innerhalb eines Jahres
durchzuführen, zu diesem Zweck sei auch die Administration des Fonds
vergrößert und der Parteienverkehr ausgebaut worden.
Die gesetzlichen Grundlagen für dieses "first payment" waren vom
Nationalrat Ende Jänner einstimmig beschlossen worden. Am 23. Februar
ist das Gesetz in Kraft getreten, jetzt beginne man, den Fragebogen
gezielt an die Betroffenen zu verschicken, informierte Fischer. Dabei
lege man großen Wert darauf, die Abwicklung der Zahlungen einfach und
überschaubar zu machen. Dem Nationalratspräsidenten zufolge sollen
die rund 21.000 Anspruchsberechtigten einen Pauschalbetrag von 7.000
Dollar erhalten, dadurch vermeide man, dass die Betroffenen erlittene
Verluste detailliert nachweisen müssten.
Fischer machte allerdings darauf aufmerksam, dass es im Unterschied
zum Nationalfonds-Gesetz eine Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen
von einem Jahr gebe. Anträge müssten bis spätestens 22. Februar 2002
gestellt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen sind identisch mit
jenen des Nationalfonds-Gesetzes, ist ein Anspruchsberechtigter vor
dem 23. Oktober 2000 verstorben, ist der Anspruch vererblich.
Zuständig für Entscheidungen ist ein Vergabekomitee mit Fischer als
Vorsitzendem.
Noch etwas dauern werden hingegen Auszahlungen aus dem mit 210 Mill.
Dollar dotierten Allgemeinen Entschädigungsfonds, der alle anderen
Schäden und Verluste von NS-Opfern, etwa aus betrieblichen Vermögen,
Immobilien, Bankkonten oder Versicherungspolizzen, abgelten soll. Da
es sich hierbei um die Restitution tatsächlich erlittener
Vermögensverluste handle, gebe es keine plafondierten Beträge,
erläuterte Fischer, vielmehr würden zwei Jahre lang alle Ansprüche
gesammelt und die 210 Mill. Dollar dann an die Anspruchsberechtigten
verteilt. Übersteige die Summe aller zu Recht erkannten Ansprüche
diesen Betrag, erfolge eine aliquote Auszahlung.
Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds und weitere
Vereinbarungen wie die Ausdehnung des begünstigten Nachkaufsrechts
für Pensionsleistungen oder eine Ausweitung des Pflegegeldanspruchs
für im Ausland lebende NS-Opfer würden außerdem, so Fischer, erst
dann erfolgen bzw. in Geltung gesetzt, "wenn das ganze Schiff flott
ist", also einerseits Rechtssicherheit gewährleistet sei und
andererseits die erforderlichen Mittel zur Verfügung stünden. Über
die Anträge an den Allgemeinen Entschädigungsfonds entscheiden im
Übrigen nicht die Organe des Nationalfonds, sondern ein Komitee, das
aus einem österreichischen Vertreter, einem US-Vertreter und einem
von diesen beiden gemeinsam nominierten Vertreter besteht.
Auf die Frage eines italienischen Journalisten, ob Österreich mit den
bevorstehenden Zahlungen implizit anerkenne, dass es kein Opfer des
Nationalsozialismus gewesen sei, sagte Fischer, es sei unbestreitbar,
dass Österreicher "leider" sowohl Opfer als auch Täter gewesen seien.
Das sei auch von führenden österreichischen Politikern so formuliert
worden und herrschende Auffassung in Österreich.
Darüber hinaus sprach sich Fischer gegen eine Vermischung der
Entschädigungszahlungen an NS-Opfer mit der Frage der vertriebenen
Sudetendeutschen und eine Relativierung der Ereignisse in Österreich
zwischen 1938 und 1945 aus. Das, was damals passiert sei, sei ein
spezifisches, tragisches, einzigartiges Kapitel in der
österreichischen Geschichte, bekräftigte er.
Massive Kritik übte der Nationalratspräsident an den Aussagen des
Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider gegenüber dem Präsidenten der
Israelitischen Kultusgemeinde Ariel Muzicant. Man könne so nicht mit
Muzicant umgehen, betonte er, "ich geniere mich für diese Wortwahl".
Zu Vorschlägen von Grünen-Chef Alexander Van der Bellen, die
Kultusgemeinde durch gezielte Zuwanderung aus dem Osten zu stärken,
merkte er an, er stehe dem "konstruktiv" gegenüber, könne aber keine
Zahlen oder Sonderregelungen für dieses Problem anbieten. (Schluss)
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