- 06.03.2001, 12:07:18
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- OTS0147
AK gegen Ausnahmen bei Gewährleistungsnovelle
Wien (AK) - Die Regierungsvorlage zum Gewährleistungsrecht darf
nicht noch weiter verwässert werden, sagen die
AK-Konsumentenschützer. Ausnahmeregelungen über kürzere
Gewährleistungsfristen für die Reisebranche und Autohändler dürfen
daher im Justizausschuss nicht beschlossen werden. Die
AK-Konsumentenschützer fordern: Die Gewährleistungsfrist für Reisen
muss auf zwei Jahre ausgedehnt bleiben. Eine gesonderte
Reklamationsfrist der Verbraucher wird von der AK schärfstens
abgelehnt. Außerdem muss den Verbrauchern bei gebrauchten Waren der
gleiche Schutz geboten werden wie bei neuen Waren. Daher muss auch
bei Gebrauchtwaren - wie zB Autos - die Gewährleistungsfrist zwei
Jahre betragen. Justizminister Böhmdorfer soll dafür sorgen. ****
Am 13. März wird das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz im
Justizausschuss behandelt. Dieser Gesetzesentwurf setzt die
EU-Richtlinie über die Gewährleistung um. Die Mindeststandards der
EU-Richtlinie stellen einen besseren Konsumentenschutz sicher: Eine
verlängerte Gewährleistungsfrist für bewegliche Waren von zwei Jahren
und Beweiserleichterungen.
AK gegen Ausnahmen
Aber: Die Reisebürobranche und der Gebrauchwagenhandel wollen jetzt
Ausnahmen. Die Konsumenten brauchen mehr Schutz - zu
Ausnahmeregelungen darf es keinesfalls kommen. Die
AK-Konsumentenschützer verlangen daher:
+ Keine Reklamationsfrist der Konsumenten bei Reisemängeln
Es muss sichergestellt werden, dass die Gewährleistungsfrist für
Reisen zwei Jahre bleibt - wie in der Regierungsvorlage vorgesehen.
Die AK ist aber vor allem gegen eine Reklamationsfrist nach deutschem
Vorbild. So müssten Konsumenten ihre Ansprüche innerhalb von bis zu
zwei Monaten nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter anmelden.
Die kurzen Fristen würden den Verbrauchern nur Nachteile bringen und
zu Fallstricken werden, kritisieren die AK-Konsumentenschützer. Schon
derzeit scheitert in Deutschland ein Viertel der Reiseklagen wegen
fehlender Mängelanzeige oder nicht rechtzeitiger Anmeldung der
Ansprüche.
+ Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren, zB Gebrauchtwagen, muss
bei zwei Jahren bleiben
Die Konsumenten brauchen bei gebrauchten Waren den gleichen Schutz
wie bei neuen. Daher muss die Gewährleistungsfrist für bewegliche
Sachen auf zwei Jahre angeglichen bleiben, so wie es der
Gesetzesentwurf vorsieht.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse Doris Strecker
Tel.: (01) 501 65-2677
email: [email protected]
http://www.akwien.at
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