- 06.03.2001, 10:16:50
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- OTS0075
AK Tumpel fordert vollständige Rücknahme der Ambulanzgebühren
Ambulanzgebühr ist unsozial, bringt Rechtsunsicherheit und straft die Kranken
Wien (AK) - Die vollständige Rücknahme der Ambulanzgebühren
fordert AK Präsident Herbert Tumpel. Außer einer Belastung für Kranke
und einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringe die Ambulanzgebühr
nichts, sagt der AK Präsident. Die Fakten sprechen für sich: Die
Mehrheit der Patienten kommt mit einer Überweisung eines Arztes in
die Ambulanz. "Von einem ,Umlenken zu den niedergelassenen Ärzten’,
wie die Regierung das behauptet, kann daher keine Rede sein", sagt
Tumpel, "Tatsache ist aber - mit der Ambulanzgebür werden Kranke
bestraft - das ist der einzige Effekt." Mit der Verordnung über die
Ausnahmen von der Ambulanzgebühr sei keine einzige Schwachstelle des
Gesetzes behoben worden, sagt Tumpel. Im Gegenteil: Mit der
Verordnung trägt der Minister zu noch mehr Rechtsunsicherheit bei,
sagt der AK Präsident: "In Wahrheit weiß kein Patient, ob er jetzt
eine Ambulanzgebühr bezahlen muss oder nicht." Deshalb fordert Tumpel
die vollständige Rücknahme der Ambulanzgebühren. ****
Mehrheit kommt mit Überweisung
1999 wurden in Österreich 5,3 Millionen ambulante Fälle behandelt.
Fast drei Viertel der Patienten kommen im Anschluss an einen
Spitalsaufenthalt (23 Prozent) oder weil sie eine Überweisung von
einem praktischen Arzt (32 Prozent) oder Facharzt (18 Prozent) haben
in die Ambulanzen. "Eigentlich ist es absurd", sagt Tumpel, "da sagt
der Arzt zum Patienten ,gehen sie in eine Ambulanz’ und schreibt eine
Überweisung und die Regierung verlangt von diesen Patienten
strafweise noch einen Eintritt in die Ambulanz." Von "einem Umlenken
der Patienten zu den niedergelassenen Ärzten" durch die
Ambulanzgebühr könne keine Rede sein, so Tumpel, wenn die Mehrheit
der Patientien ohnehin mit einer Überweisung in die Ambulanzen
kommen.
Kranke zahlen drauf
"Mit den Ambulanzgebühren trifft die Regierung vor allem sozial
Schwache", sagt Tumpel. Kinderreiche Familien, Schwerkranke nach
stationären Spitalsaufenthalten, chronisch Kranke, die öfter
Ambulanzen aufsuchen müssen und Behinderte die auf Ambulanzen
angewiesen sind, weil viele Ärztepraxen, etwa für Rollstuhlfahrer gar
nicht erreichbar sind, werden durch diese Gebühren bestraft.
Schwammige Verordnung
Scharfe Kritik übt Tumpel an der Verordnung, die eigentlich
Ausnahmen von der Ambulanzgebühr festlegen sollte. "Diese Verordnung
ist so schwammig, dass sie mehr Probleme schafft, als sie löst",
kritisiert Tumpel, "in Wahrheit weiß kein Patient, ob er jetzt eine
Gebühr zahlen muss, oder nicht." So sind etwa Härtefälle nicht
ausreichend festgelegt. In Paragraf 2 heißt es: "Lebensgefahr...ist
dann anzunehmen, wenn auf Grund objektiver Betrachtungsweise bei der
zu behandelnden Person Symptome aufgetreten sind, durch deren
Vorliegen eine unmittelbare Lebensbedrohung nicht ausgeschlossen
werden kann." "Muss ein Patient, der eine Ambulanz aufsucht, weil er
glaubt, er ist in Lebensgefahr und bei dem sich das dann nicht
bestätigt, die Ambulanzgebühr bezahlen?", fragt Tumpel. Weiter heißt
es in der Verordnung, dass keine Gebühren anfallen, wenn Leistungen
von Vertragsärzten "nur unzureichend angeboten werden". Fallen da
auch lange Wartezeiten auf einen Arzttermin darunter?
Als unzumutbar für die Ärzte bezeichnet es Tumpel, dass sie
festlegen müssen, ob eine Ausnahme von der Ambulanzgebühr besteht. Es
würde die Wartezeiten der Patienten deutlich verlängern, wenn die
Ärzte vor jeder Behandlung erst entscheiden müssen, ob der Patient
eine Gebühr bezahlen muss oder nicht. "Die Ärzte sind dazu da um die
Patienten zu behandeln", sagt Tumpel, "sie sind keine Geldeintreiber
der Regierung."
Statt die Patienten mit einer mehr als lückenhaften Verordnung zu
einem unbestimmten Gesetz weiter zu verunsichern, soll das Gesetz
über die Ambulanzgebühren ersatzlos gestrichen werden, verlangt
Tumpel.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse Christian Spitaler
Tel.: (01) 501 65-2152
email: [email protected]
http://www.akwien.at
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