- 02.03.2001, 09:17:00
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- OTS0043
ÖAMTC: Microcar-Novelle ist halbherzige Lösung=
Vertane Chance zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Wien (ÖAMTC-Presse) - Gestern Abend wurde im Nationalrat eine Novelle
zum Führerscheingesetz verabschiedet, die eine klare Regelung zur
Ausbildung von Microcar-Lenkern enthält. Das neue Gesetz wird per 1.
Juli 2001 in Kraft treten. Das sind die Neuerungen:
- Acht Stunden Theorie- und sechs Stunden Praxis-Unterricht bei einem
Autofahrerclub oder in einer Fahrschule
- Theorie-Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests für alle unter
24
- Ausstellung eines Mopedausweises mit der Eintragung "vierrädriges
Leichtkraftfahrzeug"
Nach Meinung des ÖAMTC wurde mit dieser Version der
"Microcar-Novelle" eine Chance zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
auf Österreichs Straßen verschenkt, da in wesentlichen Punkten nur
eine halbherzige Lösung getroffen wurde. Wer vor dem 1.7.2001 bereits
ein Microcar gelenkt hat, bekommt den erforderlichen Ausweis ohne
Ausbildung oder Prüfung und auch wer älter als 24 Jahre ist, wird
nicht mehr geprüft. "Dabei wäre dies im Sinne der Verkehrssicherheit
äußerst wünschenswert gewesen. Denn niemand sollte ohne Nachweis über
ein gewisses Basiswissen im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen",
bringt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka die Kritik des Clubs auf den
Punkt. "Das gilt übrigens auch für die gesundheitlichen
Voraussetzungen zum Lenken eines Kfz. Doch auch auf einen
Gesundheitscheck für Microcar-Lenker hat der Gesetzgeber verzichtet."
Nicht richtig ist allerdings die mehrfach geäußerte Befürchtung, dass
Microcars eine Alternative für Alkolenker sind, denen der
Führerschein entzogen wurde. Zelenka: "Die Behörde hat in solchen
Fällen schon nach derzeitiger Rechtslage ein Lenkverbot zu verhängen.
Es ist nun endlich an der Zeit, dass diese Gesetze auch ordentlich
angewandt werden", so Zelenka abschließend.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Stefan Skrabal
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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