• 23.02.2001, 10:15:37
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  • OTS0076

ARBÖ: Aufforderung zum Alkotest ist sofort zu entsprechen - Ausreden sind meist "Faschingsscherz"

Nach dem Faschingsfest nicht alkoholisiert hinters Steuer

Wien (ARBÖ) - In den letzten Tagen der Faschings- und Ballzeit
wird noch ausgiebig gefeiert, daher ist auch mit verstärkten
Alkoholkontrollen durch die Exekutive zu rechnen. Der ARBÖ warnt
davor, sich alkoholisiert hinter das Steuer zu setzen, denn wer
alkoholisiert ein Kraftfahrzeug lenkt muss mit schweren
Konsequenzen rechnen.

ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Bereits seit 6.
Jänner 1998 gilt beim Lenken von Kraftfahrzeugen die 0,5 Promille
Grenze. Dies bedeutet, der Alkomat zeigt 0,25mg an. Um den
Promillewert zu bestimmen, wird mit zwei multipliziert. Der
Strafrahmen reicht grundsätzlich von ATS 3.000,- / EUR 218,02 bis
ATS 80.000,- / EUR 5.813,83. Acht geben müssen vor allem auch
Kraftfahrzeuglenker während der Probezeit und Besitzer eines
Mopedausweises, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für sie gilt eine 0,1 Promillegrenze."

Ausreden bleiben erfolglos

"Wird jemand im 'ungünstigen' Moment zum Alkotest aufgefordert,
gibt es immer wieder Versuche die Verweigerung des Alkotests vor
der Behörde zu rechtfertigen, um der drohenden Bestrafung und
insbesonders dem Führerscheinentzug doch noch zu entgehen. Zumeist
sind solche Erklärungsversuche von vornherein chancenlos und
werden auch vom Höchstgericht immer wieder als unbegründet
abgewiesen", so die ARBÖ-Verkehrsjuristin.

Letzter "einschlägiger" Fall: Der Betroffene meinte, er habe
den Alkotest, zu dem er vom Gendarmeriebeamten aufgefordert wurde,
deswegen nicht verweigert, da er ja diesem erklärt habe, dass er
noch vor dem Alkotest die vom Anhalteort mehrere Kilometer
entfernte auf ihn wartende Freundin zuerst informieren und abholen
müsste. Er ging auch gleich - zu Fuß - zum Warteplatz seiner
Freundin, um danach gemeinsam mit ihr zum Anhalteort
zurückzukommen um nun den Alkotest zu absolvieren. Die Beamten
sahen in seinem Verhalten eine Verweigerung des Alkotests. Nicht
so der Betroffene selbst. Allerdings blieb seine Beschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof erfolglos.

Im Paragraph 5 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt
es: Der angehaltene Lenker muss der Aufforderung des Wacheorgans,
den Alkotest vorzunehmen, sofort entsprechen. Jedes Verhalten, das
die sofortige Vornahme des Alkotests verhindert, ist, sofern das
Wacheorgan nicht hiezu seine Zustimmung erklärt hat, als
Verweigerung der Atemluftprobe zu werten, auch wenn der Lenker vor
diesem Verhalten wörtlich seine Zustimmung zur Vornahme des
Alkotests erklärt hat.

Mag. Göppert: "Eine Verweigerung des Tests wird automatisch
einer Alkoholisierung von über 1,6 Promille gleichgesetzt.
Führerscheinentzug, Nachschulung, Regress - all das sind die
schwerwiegenden Folgen, abgestuft nach dem Grad der
Alkoholisierung."

Nach der Feier mit dem Taxi nach Hause

Der ARBÖ rät daher den Kraftfahrern, nach Alkoholgenuss ihr
Fahrzeug besser stehen zu lassen und die öffentlichen
Verkehrsmitteln oder Taxis zu benutzen. Kaffee, Cola oder kalte
Dusche können den Abbau des Alkohols nicht beschleunigen und die
Fahrtüchtigkeit nicht verbessern. ARBÖ-Verkehrsmediziner Prof.
Prim. Dr. Josef Nagler mahnt ebenfalls zur Vorsicht: "Es gibt kein
Patentrezept, wie man sich an die 0,5-Promillegrenze heran trinken
kann, denn auf den Alkoholspiegel im Blut haben viele Komponenten
wie beispielsweise Körpergewicht, Alter oder vorangegangene
Nahrungsaufnahme einen entscheidenden Einfluss."

Viele Autolenker unterschätzen leider auch oft den "tückischen"
Restalkohol. Es ist daher wichtig zu wissen, wie schnell Alkohol
vom Körper wieder abgebaut wird: Pro Stunde kann der Körper etwa
0,1 Promille abbauen. "Ob man schläft oder Sport betreibt, ist
dabei völlig unerheblich. Auch schwarzer Kaffee oder fettes Essen
ist wirkungslos. Und die "Pille gegen Promille" gehört sowieso ins
Land der Träume", so ARBÖ-Verkehrsmediziner Dr. Josef Nagler
abschließend.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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