- 21.02.2001, 14:31:58
- /
- OTS0261
ÖGB-Csörgits: "Arbeit darf nicht krankmachen!"
Frauen von Stress, Mobbing und sexueller Belästigung besonders betroffen
Wien (ÖGB). In Österreich stehen 27 Prozent der ArbeitnehmerInnen
- das sind 756.700 Menschen -unter Stress. 15 Prozent sind von
Mobbing betroffen, 4 Prozent sind am Arbeitsplatz mit Formen von
körperlicher Gewalt konfrontiert. Diese alarmierenden Daten fordern
zum Handeln auf. Heute, Mittwoch, veranstalten der ÖGB und das Wiener
Frauenbüro die Enquete "Wenn Arbeit krank macht...", um über diese
Problematik umfassend zu informieren. Renate Csörgits,
ÖGB-Frauenvorsitzende fordert in diesem Zusammenhang Politik und
Wirtschaft zu gemeinsamen Anstrengungen auf: "Die ArbeitnehmerInnen
haben ein Recht auf 'gesunde' Arbeitsplätze. Arbeit darf nicht
krankmachen!"++++
Der internationale Trend zeigt, dass stressfördernde
Arbeitsbedingungen stark zunehmen: Hohe fachliche Anforderungen,
geringer Einfluss auf die eigene Arbeitssituation und wenig
Unterstützung durch KollegInnen und Vorgesetzte fördern
erwiesenermaßen Gesundheitsprobleme. "Die Globalisierung der
Wirtschaft verändert die Arbeitswelt rasant. Dadurch können neue
Herausforderungen entstehen. Wenn MitarbeiterInnen jedoch nicht
ausreichend geschult werden, können der Einsatz von neuen
Technologien und ein hohes Ausmaß an Eigenverantwortung eine große
Belastung für Einzelne bedeuten", warnt Csörgits.
Die chronische Überlastung vieler ArbeitnehmerInnen ist oft
mitverantwortlich für Herz-Kreislauferkrankungen und
Magen-Darmgeschwüre. Aber nicht nur die körperliche Gesundheit ist in
Gefahr. Csörgits: "Es sollte zu denken geben, dass psychische
Erkrankungen als Eintrittsgrund in die Invaliditätspension stark
zunehmen. Die Folgen von Mobbing können verheerend sein: Etwa jeder
sechste Selbstmord lässt sich auf Mobbing zurückführen."
Den Hintergrund für sexuelle Belästigung bilden
Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien. Es geht nicht um die
sexuelle Attraktivität der Belästigten, sondern darum, dass
Belästiger Macht ausüben. Für die Belästigten steht der gute Ruf, der
Arbeitsplatz und die seelische und körperliche Gesundheit auf dem
Spiel - Belästiger kommen oft ungeschoren davon. "Sexuelle
Belästigung darf kein Kavaliersdelikt sein. Ich fordere die
Arbeitgeber auf, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und gegen jede
Form der sexuellen Belästigung entschlossen vorzugehen. Im Rahmen
einer Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes muss der
Schadenersatz für Belästigungsopfer angehoben werden. Frauen, die
sexuelle Belästigung anzeigen, werden oft, nach dem Motto 'Angriff
ist die beste Verteidigung', wegen Verleumdung geklagt. Hier muss der
Gesetzgeber für einen effektiven Schutz vor Benachteiligungen sorgen
und die Beweislast zugunsten der Opfer verbessern", erklärte Csörgits
abschließend. (hk)
ÖGB, 21. Feber 2001
Nr. 121
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Heidemarie Kargl
Tel. (01) 534 44/480 DW
Fax.: (01) 533 52 93
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.oegb.at
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB/NGB






