- 14.02.2001, 14:11:17
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Maier fordert Einführung eines Konsumentenschutzrates
Kompetenzbereinigung bei Konsumentenschutz notwendig - Maier für Schaffung einer Bundesanstalt für Lebensmittelsicherheit
Wien (SK) Die Einführung eines Konsumentenschutzrates analog zum
Datenschutzrat, in dem Experten die Bundesregierung und die
Landesregierungen beraten, verlangte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
Johann Maier am Mittwoch in einer Pressekonferenz, in der er "Zehn
Punkte zur Verbesserung des Konsumentenschutzes in Österreich"
präsentierte. Darüber hinaus sollte nach Ansicht Maiers der
Konsumentenschutzrat auch Klagsbefugnis haben und gegen Unternehmen
vorgehen können, die sich nicht an gesetzliche Bestimmungen - sowohl
in Österreich als auch im EU-Raum - halten. Der Konsumentenschutzrat
könne dazu dienen, die Rechtsposition der Konsumenten zu verbessern,
aber auch dahingehend präventiv tätig werden, dass bestimmte Produkte
nicht auf den Markt kommen. ****
Konkret zusammensetzen soll sich der Konsumentenschutzrat aus
Vertretern der politischen Parteien, der Sozialpartner, aus
Vertretern der Länder, des Gemeindebundes und des Städtebundes, aus
einem Vertreter des Bundes (vom Justizminister zu ernennen) sowie aus
Vertretern des Vereins für Konsumenteninformation, der
Österreichischen Gesellschaft für Warenkunde und Technologie, der
Interdisziplinären Gesellschaft für Familienforschung, dem
Verbraucherrat im Normungsinstitut, des Österreichischen
Seniorenrates und des Bundesjugendrings, informierte Maier.
Maier verwies darauf, dass die Europäische Kommission in Folge der
britischen BSE-Krise im Februar 1997 beschlossen habe, ihre
Dienststellen neu zu ordnen, um auf diese Weise in deren Tätigkeit im
Bereich Nahrungsmittel und Gesundheitsschutz den EU-Bürgern zu mehr
Effizienz und Transparenz zu verhelfen. Der Umstrukturierung lag
zugrunde, dass eine Trennung bestimmter Funktionen notwendig war, um
zu vermeiden, dass bestimmte Dienststellen gleichzeitig als "Richter
und Kläger" fungieren. In Anbetracht der kompetenzrechtlichen
Situation des Konsumentenschutzes seien diese grundsätzlichen
Überlegungen auch für Österreich anwendbar, so Maier. Das
Bundesministeriengesetz 2000 entspreche diesen europäischen
Vergleichen jedoch nicht: Im Gegenteil, Konsumentenschutzmaterien,
die vorerst beim Bundeskanzleramt angesiedelt waren, wurden auf
verschiedene Ministerien aufgeteilt.
Kritik übte Maier an der von der Regierung geplanten "Agentur für
Ernährungssicherheit", die seiner Meinung nach eine "künstliche
Konstruktion" sei. Es sei der Eindruck entstanden, dass mit dieser
"Lebensmittelagentur" die Strukturschwächen und die Kontrolldefizite
im Bereich des Landwirtschaftsministeriums kaschiert und verdeckt
werden sollen. Maier spricht sich demgegenüber für die Schaffung
einer "Bundesanstalt für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit" als
nachgeordnete Dienststelle des Sozialministeriums aus. In dieser
Bundesanstalt sollen analog zur EU-Kommission die Materien
Lebensmittelrecht, Hygiene, Tierhaltung (Veterinärrecht) und
Betriebsmittel (z.B. Futtermittel) zusammengefasst werden. Damit
könne eine Bündelung und organisatorische Vernetzung der Aufgaben
(Kontrollen) bei gleichzeitiger Bündelung und Konzentration der
Zuständigkeiten für die Lebensmittelproduktion und Qualitätssicherung
auf Bundesebene erreicht werden. Dies sei auch auf Landesebene
notwendig, betone Maier.
Der Schutz vor wirtschaftlicher Übervorteilung (Vermögensschutz),
die Sicherung von definierten Waren und Dienstleistungsstandards
sowie der Schutz von Gesundheit und Sicherheit müsse weiterhin eine
öffentliche Aufgabe bleiben, forderte Maier. Weiters monierte er,
dass durch die zahlreichen Novellierungen des
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) - meist im Zuge der Umsetzung von
EU-Richtlinien - in Österreich eine unübersichtliche,
widersprüchliche und unsystematische Rechtslage vorherrsche. Während
etwa Deutschland im Zuge der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie die
Rücktrittsfristen bei Verbrauchergeschäften bereits vereinheitlicht
hat, fehlt in Österreich diese Rechtsbereinigung. Daher sei auch für
Österreich generell eine Neukodifikation des Konsumentenschutzes
anzustreben und die zersplitterten Konsumentenschutzbestimmungen
seien in ein "KSchG-Neu" zu integrieren.
Scharf ins Gericht ging Maier mit der Ankündigung von Justizminister
Böhmdorfer, dass Broschüren des Konsumentenschutzes in Zukunft nur
gegen Entgelt abgegeben werden sollen. "Der Zugang der Konsumenten zu
Information muss weiterhin kostenlos sein", betont der
Konsumentenschutzsprecher. Ein weiterer Punkt in Maiers
Forderungsliste ist eine praktische Konsumentenerziehung an
Österreichs Schulen. Außerdem plädiert er dafür, dass der Zugang zum
Recht nach deutschem Vorbild durch außergerichtliche
Schlichtungsstellen erleichtert wird. Immer mehr deutsche
Bundesländer machen von der bundesrechtlichen Befugnis Gebrauch,
zivilrechtlichen Klagen mit Streitwerten mit bis zu 1200 D-Mark eine
obligatorische Streitschlichtung vorzuschalten.
Der Konsumentenschutzsprecher erachtet es auch als dringend geboten,
eine entsprechende auf Markbeobachtungspraktiken spezialisierte
Einrichtung auf nationaler und europäischer Ebene zu schaffen,
ähnlich der US-amerikanischen Federal Trade Commission. Abschließend
forderte Maier, dass bei der Umsetzung von EU-Richtlinien die
nationalen Handlungsspielräume ausgespielt werden. In den letzten
Jahren sei diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtsstellung der
KonsumentInnen ausgenutzt worden. Deutschland betone zur Zeit diesen
eigenständigen Weg und verbessere damit die Rechtssituation für ihre
KonsumentInnen, die FPÖ-ÖVP-Regierung tue dies leider nicht.
(Schluss) ps
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at
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