- 13.02.2001, 17:56:16
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DER STANDARD-Kommentar: "Recht oder Freiheit" (von Michael Moravec) - Erscheinungstag 14.2.2001=
Wien (OTS) - Die Entscheidung des US-Gerichts war
selbstverständlich in Ordnung: Bei Napster und anderen
Musiktauschbörsen wird das Urheberrecht verletzt. Das muss abgestellt
werden. Sonst könnte das Gericht gleich das Gesetz für hinfällig
erklären. Vergleiche mit Klagen gegen Sony vor vielen Jahren - weil
mit den Videorekordern ebenfalls Raubkopien erstellt werden konnten -
hinken. Denn Sony hat kein Verzeichnis von Bezugsquellen für
Raubkopien verbreitet.
Wie schnell sich die Internetwelt an die Gratismusik gewöhnt hat,
beweisen die vielen äußerst aggressiven Reaktionen auf den
Diskussionsplattformen. Hier zeigt sich neben den schönen und
nutzbringenden Seiten des Internets auch einmal die häss-
liche Seite: Wenn etwa der Chef der eher selbst ernannten
"Internetregierung", Andreas Müller-Maguhn, meint, geistiges Eigentum
wäre Diebstahl, so passt das genau in das Bild von anarchistischen
Computerfreaks, die das Faustrecht bevorzugen.
Eine wirkliche Kraftprobe muss die Justiz aber noch bestehen, wenn
die rund fünfzig Millionen User nun von Napster zu anderen Websites
wechseln, die so dezentral aufgebaut sind, dass sie gerichtlich nicht
verfolgt werden können. Dann steht sie vor der Wahl, entweder mit
drastischen Mitteln dem Internet seine Freiheit zu rauben oder
achselzuckend Rechtsverletzungen zuzulassen. Das Internet entwickelt
sich aus seiner Freiheit heraus. Würde man es so beschneiden, dass in
China keine politischen Debatten mehr geführt und in islamischen
Ländern nicht mehr digital über Religion gestritten werden könnte,
verlöre das Internet seinen Charakter. Auf der anderen Seite kann es
auch nicht akzeptiert werden, dass geltendes Recht mit Füßen getreten
wird. Die nächsten Wochen werden spannend.
Rückfragehinweis: Der Standard
Tel.: (01) 531 70/428
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