• 29.01.2001, 13:33:50
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  • OTS0199

ZWEITER RESTITUTIONSBERICHT LIEGT VOR Rund 900 Kunstgegenstände retourniert=

Wien (PK) - Gemäss Paragraph 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom
4.12.1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den
Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche
Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte
Übereignung von Kunstgegenständen. Ein erster Bericht wurde Ende 1999
(siehe PK vom 14.1.00) vorgelegt, nun wurde der zweite
Restitutionsbericht dem Nationalrat zugeleitet (III-85 d.B.).

Im diesem Bericht wird festgehalten, dass es sich bei den
gegenständlichen Fällen um wesentlich mehr handelt, als ursprünglich
angenommen. Die im März 1998 eingesetzte Kommission für
Provenienzforschung beim Bundesdenkmalamt arbeite laufend an der
Katalogisierung der betreffenden Kunstgegenstände und übermittle die
Ergebnisse dem hiezu eingerichteten Beirat. Der Beirat kam seiner
Verpflichtung in sechs Sitzungen nach, unterzog die erarbeiteten
Dossiers einer Prüfung und gab sodann entsprechende Empfehlungen ab.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum an 28 Erben Kunst- und
Kulturgüter ausgefolgt, wovon das Kunsthistorische Museum, das Museum
für angewandte Kunst, das Bundesmobiliendepot, die Graphische
Sammlung Albertina und die Österreichische Nationalbibliothek sowie
die Österreichische Galerie und das Heeresgeschichtliche Museum
betroffen waren. Übereignet wurden u.a. Gemälde von Klimt, Daffinger,
Schwind, Alt, Spitzweg, Hanak und Faistauer, diverse
Kunstgegenstände, Druckschriften und Bücher, u.a. von Mackay und
Schopenhauer, antike Amphoren und Einrichtungsgegenstände aus
verschiedensten Epochen. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 900
Wertgegenstände.

Im Beirat sind unter dem Vorsitz von Sektionschef Rudolf Wran
Repräsentanten des Wirtschafts- und des Justizministeriums, der
Finanzprokuratur, der Universitäten Wien und Graz sowie des
Heeresgeschichtlichen Museums vertreten. (Schluss)

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