- 24.01.2001, 15:52:42
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AKTUELLE AUSSPRACHE IM GLEICHBEHANDLUNGSAUSSCHUSS Minister Haupt will Öffnungszeiten der Kindergärten ausweiten=
Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses
begann zunächst mit einer Aussprache über aktuelle Fragen, bei der
Minister Herbert Haupt eingangs über das informelle Treffen der
Minister für Gleichbehandlungsfragen und Soziale Sicherheit im
schwedischen Norrköping berichtete. Sodann befassten sich die
Abgeordneten mit Anträgen der Opposition, die alle entweder vertagt
bzw. abgelehnt wurden. Vorangegangen war diesen Materien noch die
jeweils einstimmige Wahl von Abgeordneter Elisabeth Hlavac zur
Obfraustellvertreterin und von Norbert Staffaneller zum
Schriftführer.
Die Ausschussmitglieder stellten zahlreiche Fragen an den Minister,
die vor allem folgenden Themen betrafen: Reduzierung der Mittel für
Frauenförderungsprojekte und das Thema Genitalbeschneidung
(Abgeordnete Elisabeth Hlavac, S), Gender-Mainstreaming (Abgeordnete
Beate Schasching, S), negative Auswirkungen durch Einführung des
Kinderbetreuungsgeldes (Abgeordneter Franz Riepl, S), Umsetzung des
Frauenvolksbegehrens, Gender-Quote und Kinderbetreuungsgeld
(Abgeordnete Madeleine Petrovic, G), Männerkarenz und
Schwerpunktsetzung in der Frauenförderung (Abgeordneter Caspar Einem,
S) sowie Ausweitung der Öffnungszeiten von Kindergärten und
Forcierung von Betriebskindergärten, Gewaltschutz (Abgeordnete Andrea
Kuntzl, S). Die Abgeordnete Inge Jäger (S) beklagte die
widersprüchlichen Aussagen in den Medien zum Thema
Kinderbetreuungsgeld und kritisierte die Abschaffung der
Bildungskarenz sowie die Kürzung der Notstandshilfe, die v.a. die
jetzt schon von Armut bedrohten AlleinerzieherInnen betreffe.
Haupt kam in seiner Wortmeldung zunächst auf das Treffen der
Gleichbehandlungsminister in Schweden zu sprechen, an der auch
Vertreter aller Beitrittskandidatenländer teilnahmen. Grundsätzlich
könne man in Gleichbehandlungsfragen ein Ost-West- und ein Nord-Süd-
Gefälle feststellen, da es durch den politischen und wirtschaftlichen
Umbruch in den letzten Jahren in vielen Staaten zu massiven
Verschlechterungen gerade für die Frauen gekommen sei. Es war daher
der allgemeine Wunsch der Mitgliedsländer, diese wichtige
Querschnittsmaterie "höher anzusiedeln". Der Vorschlag der
Niederlande, eine eigene Kommissarin für diese Thematik einzurichten,
wurde jedoch nicht als sinnvoll erachtet. Haupt informierte weiters
darüber, dass einstimmig verabschiedet wurde, einen
Evaluierungsprozess hinsichtlich eines Gender-Mainstreaming-Büros in
Angriff zu nehmen.
Von den einzelnen Ländern wurden auch die jeweiligen
Frauenförderungspläne vorgestellt, wobei ihm das System in der BRD,
das Parallelen zum Kindergeldmodell aufweist, besonders interessant
erschien. Österreich präsentierte u.a. das Projekt zur Förderung von
Frauen im Rahmen der Behindertenmilliarde, das auf großes Interesse
stieß, erklärte Haupt.
Der Ressortchef wies sodann darauf hin, dass es ihm vorrangig darum
gehe, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
auszugleichen. Die Tatsache, dass viele Frauen über eine geringe
Pension verfügen, sei eine Altlast, die man von der letzten
Bundesregierung übernommen habe. Zudem müsse man bedenken, dass
einzelne Regelungen im Arbeitsrecht (z.B. bezüglich
Zuverdienstgrenzen und Fort- und Weiterbildung in der Karenzzeit) oft
katastrophale Auswirkungen auf die Frauen gehabt hätten. Ein
entsprechender Ausschuss, an dem sein Ressort und jenes von Minister
Bartenstein beteiligt sei, arbeite bereits an Vorschlägen für
Änderungen im Arbeitsrecht. Man müsse jedoch auch an die
Sozialpartner appellieren, damit es im Bereich der Kollektivverträge
nicht zu Verschlechterungen für Frauen komme.
Neben der Schaffung von Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten während
der Karenzzeit sei es aber auch unabdingbar, dass Männer ihre
Verantwortung an der Kindererziehung verstärkt wahrnehmen,
unterstrich Haupt. Da aber gerade in den untersten
Einkommensschichten das Gehalt der Männer bis zu 70 % des
Familieneinkommens ausmache, halte er es für unverzichtbar,
Zuverdienste zu ermöglichen. Im Ministerium wurde ein Arbeitskreis
eingesetzt, um über die endgültige Form des Kinderbetreuungsgeldes zu
beraten. Als Eckpfeiler stehen jedenfalls fest, dass es das
Kindergeld für drei Jahre ab 1.1.2002 geben soll, dass
AlleinerzieherInnen nicht benachteiligt werden und ein Zuverdienst
ermöglicht werde.
Der Sozialminister teilte mit, dass durch die Kindergartenmilliarde
32.188 neue Plätze (von 1997-2000) geschaffen werden konnten. Diese
Aktion werde nun nicht mehr fortgeführt, erklärte Haupt, er habe
immer gesagt, dass auch die Länder, denen die Kompetenz für die
Kindergärten obliegt, flankierende Maßnahmen ergreifen müssen. Die
Bundesländer haben auch bereits Vorschläge eingebracht, wie z.B. die
Einführung eines Schulstartgeldes, informierte er. Es tue ihm leid,
dass das Instrument der Tagesmütter, das vor allem in den ländlichen
Regionen sehr hilfreich wäre, derzeit sträflich vernachlässigt werde.
Weiters werde er sich im Rahmen einer Aktion, die jeweils zu einem
Drittel von den Ländern und Gemeinden, der Industrie und des Bundes
finanziert wird, dafür einsetzen, dass die Öffnungszeiten der
Kindergärten ausgeweitet werden.
Was die Frauenförderung im allgemeinen betrifft, sei er der
Auffassung, dass der Schwerpunkt nicht auf der Veröffentlichung von
Broschüren, die in der Vergangenheit oft vierfach publiziert wurden,
liegen dürfe, sondern in der Projektförderung vor Ort. In diesem
Sinne sollen auch seine bisher getätigten Maßnahmen beurteilt werden.
Die Reduktion der Mittel für den Frauenrechtshilfefonds etwa liege
darin begründet, dass die Gelder nicht ausgeschöpft wurden; sollte
jedoch ein zusätzlicher Bedarf bestehen, könne er den Topf jederzeit
wieder aufstocken. Ein großes Anliegen war Haupt auch die bessere
Absicherung von Opfern von Gewalttaten, weshalb er die
Vorfinanzierung von Schadensabgeltungen nach Schweizer Vorbild
anregte.
Schließlich wies Haupt noch auf ein Projekt mit dem AMS und einem
großen IT-Unternehmen hin, das die Ausbildung von 400 IT-Fachkräften
gewährleisten und vor allem Frauen neue Berufschancen eröffnen soll.
Wenn die Verhandlungen darüber abgeschlossen sind, werde er noch
genauer darüber berichten, kündigte er an.
Was die von der Abgeordneten Hlavac angesprochene Genitalbeschneidung
anbelangt, so soll dies ein eigener Straftatbestand werden und der
ausführende Arzt mit einem Berufsverbot bedroht werden.
BERICHT ÜBER DIE VOLLZIEHUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES
Die Bundesminister Herbert Haupt und Martin Bartenstein legten dem
Parlament einen gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1999 vor. Wie dem Bericht zu
entnehmen ist, haben sich 772 Personen (627 Frauen, 145 Männer) zur
Beratung bei der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen
Wien/Innsbruck gemeldet. Die wichtigsten Themen betrafen die
Gleichbehandlung (283 Fälle), die sexuelle Belästigung (142), den
öffentlichen Dienst (89) und das Arbeitsrecht (26). Die meisten
Beratungen gab es in Wien (426), Tirol (126) und Niederösterreich
(48).
Wiederholt hat sich gezeigt, dass Frauen selbst dann, wenn sie ihre
Kompetenz und ihr Können in einem Betrieb schon unter Beweis stellen
konnten, noch immer gravierenden Benachteiligungen ausgesetzt sind,
wenn es um eine fixe oder unbefristete Anstellung geht. Frauen sind
zwar als freie Mitarbeiterinnen, Werkvertragsnehmerinnen,
Praktikantinnen oder Aushilfskräfte willkommen, aber ArbeitgeberInnen
sind auch nach einem längeren Zeitraum der Bewährung nicht zu einem
regulären Dienstvertrag bereit. Für die Frauen bedeutet dies eine
sozial und finanziell wenig bis gar nicht abgesicherte Situation und
fortgesetzten Druck, neue Einkommensmöglichkeiten zu suchen.
Als neue Diskriminierungsfalle für Frauen hat sich die Einführung von
geänderten Gehaltsschemata in Betrieben herauskristallisiert. Auch
bei der betrieblichen Pensionsvorsorge zeigt sich, dass Frauen nicht
damit rechnen können, unter Zugrundelegung gleichbehandlungskonformer
Kriterien in Pensionskassensysteme einbezogen zu werden. Um
anzurechnende Dienstzeiten müssen sie wesentlich häufiger kämpfen als
männliche Kollegen.
Die Verweigerung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen wird
zuweilen als bewusste Strategie eingesetzt, um Mitarbeiterinnen
künftige Karriereschritte und das Eindringen in Männerdomänen zu
verwehren, heißt es im Bericht, denn die Teilnahme an Schulungs- und
Fortbildungsveranstaltungen stellt regelmäßig ein innerbetriebliches
Steuerungsmittel zur Karriereplanung der MitarbeiterInnen dar.
Massiv verschlechtert hat sich die Situation für Frauen, die nach der
Geburt eines Kindes und einer längeren Betreuungsphase zu Hause
wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren; sie erhalten Arbeiten und
Aufgabenbereiche zugewiesen, die ihrer Qualifikation und ihrem
Dienstvertrag nicht entsprechen. Das Ersuchen um Teilzeitarbeit wird
als Druckmittel seitens der ArbeitgeberInnen dazu benützt, Frauen
vorzuwerfen, dass sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigen, dass
sie "nie da sind" und vermehrt mit der Möglichkeit eines
Arbeitsplatzverlustes rechnen müssen.
1999 wurde vermehrt die Tendenz sichtbar, dass immer öfter weibliche
Lehrlinge im Alter von 14, 15, 16 Jahren an ihrem Arbeitsplatz
massiven verbalen oder auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind.
Diese Vorfälle sind nicht auf einzelne Branchen beschränkt, sondern
betreffen die klassischen Frauenlehrberufe ebenso wie Mädchen, die in
bisher traditionell männlich dominierten Lehrberufen arbeiten. Auch
bei Meldung massiver sexueller Attacken neigen Arbeitgeber eher dazu,
sich vom Lehrling als vom "verdienten Facharbeiter" zu trennen.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht über die Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1999 einstimmig zur Kenntnis
genommen.
G-ANTRAG: FRAUENDISKRIMINIERUNG IN DER VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT
Einstimmig vertagt wurde sodann ein Entschließungsantrag der Grünen
betreffend einen Bericht der Bundesregierung über
frauendiskriminierende Praktiken der Versicherungswirtschaft.
Gestützt auf den betreffenden Bericht der Bundesregierung orteten die
G-Mandatarinnen vor allem bei privaten Krankenversicherungen und bei
Pensionskassen Benachteiligungen für Frauen. (183/AÄEÜ)
SPÖ TRITT FÜR GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ FÜR PRIVATWIRTSCHAFT EIN
Die SPÖ fordert in einem Antrag die umgehende Vorlage eines
adaptierten Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft ein.
Sie verweist auf die nach wie vor beachtlichen Einkommensunterschiede
zwischen Männern und Frauen und gibt zu bedenken, dass diese einer
Studie zufolge zum Teil systemimmanent sind. Insbesondere verlangten
die SPÖ-Abgeordneten eine Aufhebung der Schadenersatzobergrenze bei
Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei der Begründung des
Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg, eine Anpassung
der Beweislastverteilung an EU-Vorgaben, die Einbeziehung von
Personen, die arbeitnehmerInnenähnlich beschäftigt sind, in den
Geltungsbereich des Gesetzes und die Verbesserung der
Verfahrensmöglichkeiten. (263/AÄEÜ)
Da ein entsprechendes Gesetz in Ausarbeitung ist, beschlossen die
beiden Regierungsparteien, die Behandlung des Antrages zu vertagen.
SPÖ SCHLÄGT VERBESSERUNGEN IM MUTTERSCHUTZGESETZ VOR
Einer der Gründe für die Einkommensunterschiede zwischen Männern und
Frauen sei einer Studie zufolge die Inanspruchnahme von Karenzurlaub
durch die Frauen und die damit zusammenhängende massive
Verschlechterung der Berufschancen, argumentieren die SP-Abgeordneten
in einem Antrag. Um derartige Benachteiligungen abzumildern und den
Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben zu erleichtern, urgierte
die SPÖ eine Verlängerung der Behaltefrist nach Inanspruchnahme des
Karenzurlaubs von vier auf 26 Wochen. Gleichzeitig soll jenen Frauen,
die nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, der gleiche
ausgedehnte Kündigungsschutz gewährt werden wie jenen Frauen, die
Karenzzeit in Anspruch nehmen. (264/A)
Sowohl die Abgeordnete Edith Haller (F), die den Vorschlag als
kontraproduktiv bezeichnete, als auch Ridi Steibl (V), die
diskriminierende Auswirkungen befürchtete, standen dem Antrag der
Sozialdemokraten kritisch gegenüber.
Abgeordneter Franz Riepl (S) konnte sich dieser Argumentation nicht
anschließen und warf seinen Vorrednerinnen vor, sich gegen eine
Verbesserung der sozialen Absicherung von Frauen auszusprechen.
Dieser Antrag wurde schließlich in der Fassung eines gesamtändernden
S-Abänderungsantrages, der statt 26 Wochen eine Behaltefrist von 28
Wochen vorsieht, abgelehnt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war ein S-Entschließungsantrag
betreffend Sicherstellung der Gleichstellung von Männern und Frauen
in Österreich, der von den Regierungsparteien abgelehnt wurde: "Die
rechtskonservative Bundesregierung bemüht sich mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln, die bereits errungenen Veränderungen im
Sinne der schicht- und geschlechtsbezogenen konservativen
Machtvorstellungen zu revidieren", heißt es darin. Die S-Abgeordneten
forderten daher die Bundesregierung, alle notwendigen gesetzlichen
Maßnahmen zu setzen, um die Sicherstellung einer gerechten,
gleichstellungsorientierten Gesellschaftsstruktur in Österreich
voranzutreiben. (171/AÄEÜ) (Schluss)
nnnn
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