- 23.01.2001, 13:26:39
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- OTS0211
Transporteure: Aufregung über Öko-Punkte-Sünder völlig überzogen
Güterbeförderungsgewerbe fordert Gleichbehandlung für die österreichischen Transporteure
Wien (PWK038) - Die zahlreichen öffentlichen Äußerungen zur
Bestrafung von Öko-Punkte Sündern veranlassen die Transporteure zu
einer öffentlichen Klarstellung. Der Fachverband Güterbeförderung hat
den Eindruck, dass die österreichischen Behörden bei der Bestrafung
von Öko-Punkte Sündern - von einzelnen unterschiedlichen
Rechtsmeinungen abgesehen - bisher sehr objektiv geurteilt haben.
"Jede Einmischung der Politik, wie sie erst heute wieder vom SPÖ
Abgeordneten Niederwieser der Öffentlichkeit kundgetan wurde, ist der
Sache sicher nicht dienlich", erklärt der Geschäftsführer des
Fachverbandes Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich,
Rudolf-Christian Bauer.
Grundsätzlich gibt es im Öko-Punkte System zwei Benützungsarten:
Papierpunkte und elektronische Punkte. Am Öko-Punkte System nehmen
insgesamt die EWR-Staaten und Slowenien teil. Nicht alle Staaten
nehmen am elektronischen Öko-Punkte System teil. Alle elektronischen
Öko-Punkte Fahrten sind statistisch erfasst. Auf Grund
unterschiedlicher nationaler Datenschutzbestimmungen kann nur jeder
einzelne Mitgliedstaat die Detaildaten einsehen.
"Wenn im elektronischen Öko-Punkte System Fahrten als Transitfahrten
erfasst werden und nicht als solche deklariert wurden, ist es
unzulässig, diese a priori als unberechtigt und rechtswidrig zu
erklären", geht Bauer auf die Vorwürfe ein. Denn das statistische
Erfassungssystem könne nicht feststellen, ob eine als Transitfahrt -
im Zeitfenster - ausgewiesene Fahrt berechtigt oder unberechtigt war.
Fahrten mit CEMT-Genehmigungen werden elektronisch als Transitfahrt
registriert, in der Statistik als unberechtigt ausgewiesen, obwohl
sie zulässig sind. Bilaterale Fahrten über das Deutsche Eck (z.B.
Schweiz-Kiefersfelden-Salzburg oder
Ungarn-Salzburg-Kiefersfelden-Innsbruck) werden vom elektronischen
System als Transitfahrten erfaßt, obwohl es sich um bilaterale
Fahrten handelt. Auch bilaterale Fahrten innerhalb der vorgesehenen
Zeitschleuse (z.B. Transport von Deutschland nach Österreich,
Aufnahme neuer Fracht in Österreich nach Italien) werden im
elektronischen Öko-Punkte System als unberechtigt erfasst, obwohl sie
nicht dem Öko-Punkte System unterliegen. Auch Fahrten mit Papier
Öko-Punkten mit Fahrzeugen, die mit einem Öko-Tag ausgerüstet sind,
werden von System als unberechtigt erfasst.
"Anhand dieser Beispiel wird klar", erklärt Bauer, "wie die Vorwürfe,
die solche Fahrten im elektronischen Öko-Punkte System als
unberechtigt bezeichnen, jeglicher Grundlage entbehren". Ebenso sei
der Schluss unzulässig, von einer Hinterziehung von insgesamt 500 000
Öko-Punkten zu sprechen.
Um festzustellen, ob eine Öko-Punkte Fahrt tatsächlich berechtigt ist
oder nicht, muss daher jedem Einzelfall nachgegangen werden.
Österreichische Behörden hätten auf Grund der (EU) rechtlichen
Bestimmungen nur die Möglichkeit österreichische Unternehmer zu
überprüfen. Die Zulässigkeit einer nachträglichen Bestrafung ist nur
dann gegeben, wenn die Behörde eine falsche Deklaration tatsächlich
nachweisen kann. Anders liegt der Fall bei Kontrollen an Ort und
Stelle. In diesem Fall können österreichische Behörden In- und
Ausländer gleichermaßen bestrafen.
Das Öko-Punkte System ist ein System der Europäischen Union. Die
Vorgehensweise bei tatsächlichen "Öko-Punkte Verfehlungen" ist in der
zuständigen EU-Verordnung genau geregelt. Für die österreichischen
Transporteure ist daher eine Gleichbehandlung unerlässlich. "Es kann
nicht sein, dass für das gleiche Delikt, sofern es von der Behörde
nachgewiesen werden kann, nur österreichische Unternehmer bestraft
werden", schließt Bauer. (EBK)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Güterbeförderungsgewerbe
Mag. Rudolf Bauer
Tel.: (01) 9616363
e-mail: [email protected]
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