• 22.01.2001, 11:56:42
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  • OTS0138

Neue Flächenwidmung im 14. Bezirk=

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Flötzersteig,
Donhartgasse, Achtundvierzigerplatz, Linienzug 1-3, Stauffergasse,
Staargasse, Gusenleithnergasse, Hütteldorfer Straße und
Waidhausenstraße im 14. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7212)
ausgearbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Der vorliegende Entwurf zum Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan soll die Erhaltung der Bebauungs- und
Grünraumstruktur als Übergang vom urbanen Stadtteil zu den
Erholungsgebieten am Stadtrand sicherstellen. Südlich des
Baumgartner Friedhofes ist in Verlängerung der Heinrich-Collin-
Straße eine Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Pachmanngasse
und der Weidhausenstraße vorgesehen, welche die Durchgängigkeit
des Bezirksteiles und den Zugang zu den Erholungsgebieten
verbessern soll.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
liegt bis 1. März in der Magistratsabteilung 21 A
(Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), Wien 1.,
Rathausstraße 14-16, 4. Stock, Montag bis Freitag von 8 bis 15,
Donnerstag bis 17.30 Uhr, sowie in der Planauskunft Wien (1.,
Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111), Montag bis Freitag von 8
bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 1. März auch
in der Bezirksvorstehung für den 14. Bezirk, Wien 13., Hietzinger
Kai 1-3 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für
weitergehende Informationen steht Ihnen dort am 8. Februar und 22.
Februar in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr ein Mitarbeiter der
MA 21 A zur Verfügung. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können
innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher
Form an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Diese Seite finden Sie auch im Internet: wien.at online
(www.wien.gv.at/)

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die
eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen,
muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich
über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet.
Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist
damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien
(1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111) erwerben, und zwar
Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr.
(Schluss) lei

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Andrea Leitner
Tel.: 4000/81 414
e-mail: [email protected]

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