Österreichische Regierung muß die Verteilung der Gelder kontrollieren
Wien, 2001-01-12 (fpd) - "Die zwischen der österreichischen Regierung
und dem Verhandlungsteam unter Führung des amerikanischen
Staatssekretärs Stuart Eisenstat ausgehandelten Zahlungen müssen an
alle Opfer des NS-Regimes aufgeteilt werden. Es darf nicht der
Großteil dieser Beträge an ausschließlich eine Opfergruppe und
Organisationen, die diesen nahestehen oder diese vertreten
weitergegeben werden" stellte heute der freiheitliche Generalsekretär
Mag. Peter Sichrovsky fest. Der Rassenwahn der Nationalsozialisten
erfasste neben Mitgliedern der jüdischen Religionsgemeinschaft auch
Verteter der Roma und Sinti, der Zeugen Jehovas, der Homosexuellen
und Vertreter von Volksguppen wie die Slowenen und andere. Alle diese
Verfolgten, die damals auf dem Gebiete Österreichs lebten, hätten das
Recht auf gleichen Respekt.
Es dürfe nicht mehr als 50 Jahre nach Ende des Krieges eine
Hierarchie der Opfer geben, die sich auf die Auszahlung von
Wiedergutmachungen übertrage, forderte der freiheitliche
Generalsekretär.****
"Die österreichische Regierung hat daher die moralische Pflicht sich
dafür einzusetzen und zu garantieren, daß alle Verfolgten auf die
gleiche Art und Weise entschädigt werden. Sie hat darauf zu achten,
daß die Opfer des Nationalsozialismus als ehemals oder auch jetzt
noch in Österreich lebende aufgrund ihrer Herkunft den Schutz der
Regierung bekommen und nicht aufgrund der Rassengesetze der Nazis als
Opfer mit unterschiedlichem "Wert" beurteilt werden", so Sichrovsky.
Die Verteilung der vereinbarten Summen liege daher in der alleinigen
Verantwortung der heutigen demokratisch gewählten Regierung
Österreichs. (Schluß)
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