• 12.01.2001, 09:19:23
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  • OTS0049

Jahresnorm zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Wien (OTS) - Die Bundessektion Pflichtschullehrer hat das 1.
Budgetbegleitgesetz (keine Einrechnungen von
Klassenvorstandstätigkeiten und Kustodiaten - dafür Zulagen,
Verschlechterungen im Gehaltsgesetz, "indirekte" Erhöhung der
Lehrverpflichtung) abgelehnt !

Vorallem deshalb, weil dies den Abbau von 2035 Planstellen zur
Folge hätte. Der weitere beabsichtigte Planstellenabbau (4700) durch
den Finanzausgleich verstärkte unsere Bemühungen, Maßnahmen zur
Sicherung der Arbeitsplätze zu setzen.

Diese Bemühungen haben wir bereits bei der Beschlussfassung des 1.
Budgetbegleitgesetzes bekundet. Im Budgetausschuss (17.11.2000) wurde
festgehalten, dass ein NEUES DIENSTRECHT das 1. Budgetbegleitgesetz
ablösen könnte.

Intensiv haben wir daher im Sinne von ARBEITSPLATZ HAT PRIORITÄT
verhandelt !!

Mit heutigem Tag geht ein Text in eine vierwöchige Begutachtung,
in die wir die Lehrerinnen und Lehrer in zweifacher Weise einbinden.

Urabstimmung über unseren Weg, der der Arbeitsplatzsicherung
Priorität einräumen soll.

Möglichkeit während des Begutachtungszeitraumes bis Februar
inhaltlich fundierte Einwändungen vorzubringen.

Arbeitsplatzsicherung im NEUEN DIENSTRECHT

Einführung eines transparenten Arbeitszeitmodells, welches keine
Planstellen vernichtet!

Neubemessung bei gleichzeitiger Neubewertung

Bei der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrer werden heute in
zunehmendem Maße immer mehr außerunterrichtliche Tätigkeiten
eingefordert. Aufgaben und Erwartungen an die Schule werden immer
umfangreicher und fanden bisher keinen Niederschlag in der
Arbeitszeitbemessung. Es ist offensichtlich sinnvoller zu entscheiden
zwischen

- Tätigkeiten im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern,

- Tätigkeiten in Bezug zum Kontakt mit Schülerinnen und Schülern,

- Tätigkeiten zur Organisation und Innovation von Schule.

Die Arbeitsplatzstudie hat erbracht:

Lehrer sein ist ein Fulltime-Job, unsere Arbeitszeit entspricht
eindeutig der eines jeden anderen Arbeitnehmers !

Für uns als Landeslehrergewerkschaft war wichtig, dass bei einem
neuen Modell sowohl auf die pädagogischen Notwendigkeiten, als auch
auf die autonomen Gestaltungsmöglichkeiten der Schule Rücksicht
genommen wird.

Der moderne, offensive Weg führt zu einer Neugliederung der
Arbeitszeit in

- Tätigkeit im Kontakt mit den SchülerInnen (Unterricht)
720 bis 792 Stunden

- Tätigkeit in Bezug zum Kontakt
600 bis 660 Stunden

- Tätigkeit zur Organisation und Innovation von Schule
477 bis 345 Stunden
1797 1797 Stunden

Die 1797 Stunden entsprechen der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers
unter Berücksichtigung von Urlaub und Feiertagen. Für Arbeitnehmer
über 25 Jahre Dienstzeit beträgt die Arbeitszeit 1757 Stunden.

Mit diesem Modell ist sichergestellt, dass alle Tätigkeiten, die
der Lehrer erbringt, bewertet und transparent gemacht werden.

Dieses Modell führt zu keiner Erhöhung der Lehrverpflichtung,
damit vernichtet es keine Dienstposten für Junglehrer.

Diesem Prinzip folgt auch die Tatsache, dass Überstunden reduziert
und Geldbelohnungen in Zeitressourcen umgelegt werden. Letztendlich
haben wir es auch satt, dass PflichtschullehrerInnen in Volks-,
Haupt- und Sonderschulen sowie Polytechnische Schulen oftmals als
Halbtagsbeschäftigte mit überlangen Ferienzeiten dargestellt werden.

Das transparente Modell widerlegt das nun eindeutig !

Um alle Junglehrer weiterverwenden zu können, fordern wir - analog
der Privatwirtschaft - einen Sozialplan!

Die Landeslehrergewerkschaft unterstreicht die Offensivstrategie
durch eine Befassung aller Lehrerinnen und Lehrer mit dem Entwurf und
führt eine URABSTIMMUNG über den Weg der arbeitsplatzsichernden
Maßnahmen durch.

Rückfragehinweis: am Freitag, 12.01.2001 von 09 bis 12:00 Uhr
unter 01 / 53 444 / 435
0664 / 32 66 216 Hermann Helm, Vorsitzender
01 / 53 444 / 567
0664 / 18 10 949 Herbert Modritzky, Vors.-Stv.
01 / 53 444 / 570
0664 / 42 24 059 Walter Riegler, Vors.-Stv.

Rückfragehinweis: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
BS 10/Hermann HELM,
Tel.: 01/53444/435

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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