- 10.01.2001, 12:43:38
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- OTS0152
Mitteilung des Österreichischen Presserates
Wien (OTS) - Der Österreichische Presserat hat sich in seiner
gestrigen Sitzung mit der Beschwerde von Mag. Wolfgang Thill wegen
der Kolumnen "Staberl" in Neue Kronen Zeitung vom 24.9.2000 und vom
4.11.2000 befasst und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:
1)
Mit der Veröffentlichung der Kolumne vom 24.9.2000 wurden die
Berufspflichten der österreichischen Presse (gemäss § 13.(2).c.1. der
Geschäftsordnung) dadurch verletzt, dass der Autor durch Unterlassung
der Recherche den Beschwerdeführer zu Unrecht als Verfasser eines
Artikels in der Zeitschrift Dialog bezeichnet hat.
2)
In derselben Kolumne wurde das "Dokumentationszentrum des
Österreichischen Widerstandes" (DÖW) als "Denunziationsarchiv"
bezeichnet. Damit wurden die Berufspflichten der österreichischen
Presse gemäß § 13. (2).c.2. der Geschäftsordnung des Österreichischen
Presserates grob verletzt.
Begründung:
Die Bezeichnung "Denunziationsarchiv" für das Dokumentationsarchiv
des Österreichischen Widerstandes (DÖW) stellt eine schwere
Verletzung journalistischer Verantwortung dar. Es kann nicht
hingenommen werden, dass eine dem Staatswohl unbestritten dienende
Einrichtung in strafrechtlich relevanter Weise herabgesetzt wird.
3)
Bezüglich der Kolumne vom 4.11.2000 über die Zulässigkeit der
Bezeichnung "Neger" sieht der Österreichische Presserat keinen Grund
zum Einschreiten.
Die Senatsmitglieder plädierten einstimmig auf die Publikation des
Spruchs.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Twaroch
(Vorsitzender)
Rückfragehinweis: Österreichischer Presserat
Monika Anzelini
Tel.: 0699/ 15 33 7979
Fax: (01) 403 47 80
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