• 10.01.2001, 11:11:28
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  • OTS0106

Baier: "Uranmunition ist bereits völkerrechtswidrig"

UN-Umweltkriegsverbotsvertrag qualifiziert Zerstörung der Umwelt als Kriegsverbrechen

Wien (OTS) - Auf einen in der bisherigen Debatte um die von der
NATO im Jugoslawien-Krieg eingesetzten Uranmunition nicht beachteten
Aspekt verweist KPÖ-Vorsitzender Walter Baier: "Der Einsatz von
Kampfmitteln, die zu einer nachhaltigen Schädigung der Umwelt und
sich folglich in erster Linie gegen die Zivilbevölkerung richten,
stellt völkerrechtlich den Tatbestand eines Kriegsverbrechen dar. Der
Einsatz von Urangeschoßen sowie die Bombardierungen von Raffinerien
und Chemiewerken durch die NATO-Kräfte widersprachen dem von der UNO
1975 erarbeiteten Umweltkriegsverbotsvertrag und dem Zusatzprotokoll
1 zu den Genfer Rot Kreuz-Abbkommen. Für die Ahndung dieser
Völkerrechtsverstöße ist das Haager Kriegsverbrecher-Tribunal
zuständig".

Dass UN-Vertrag gegen den kriegerischen Missbrauch der Umwelt
Mitte der 70er-Jahre geschlossen wurde, sei keineswegs zufällig, so
Baier. "Wurde doch damals die ökologische Kriegsführung der USA in
Vietnam weltweit verurteilt. Unter dem politischen und moralischen
Druck dieser Auseinandersetzung, die auch die US-Öffentlichkeit
erfasst hatte, sah sich die amerikanische Regierung zu einem
Einlenken auf UN-Ebene veranlasst. Es zählt zu den Tragödien des
Jugoslawien-Kriegs, dass die NATO international akzeptierte
Mindeststandards des Völkerrechts in mehrfacherweise Weise
durchbrochen hat."

Neben einer restlosen Aufklärung der ökologischen und
medizinischen Folgen des Jugoslawien-Kriegs und einer raschen Hilfe
für die betroffene bzw. gefährdete Zivilbevölkerung fordert der
KPÖ-Vorsitzende die "Auslieferung der politisch und militärisch
Verantwortlichen an das Haager Tribunal."

Rückfragehinweis: KPÖ
Tel.: 01/503 65 80
email: kpoe@magnet.at
http://www.kpoe.at

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