- 10.01.2001, 10:50:44
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- OTS0094
ÖAMTC: S 4.500 Strafe für ein Minimaldelikt sind ungerechtfertigt=
Club appelliert an Gesetzgeber, Mehrfachbestrafungen zu unterbinden
Wien (ÖAMTC-Presse) - Für ein und dasselbe Verkehrsdelikt dreimal
Strafe zahlen? So passierte es einem ÖAMTC-Mitglied, dem für das
kurzzeitige Abstellen seines Pkw auf einer öffentlichen
Verkehrsfläche ohne Kennzeichen insgesamt S 4.500.- (!) Strafe
aufgebrummt wurden. Nach Meinung des Clubs ist dieses Vorgehen
überzogen. Der ÖAMTC appelliert deshalb an die zuständigen
Gesetzgeber, künftig Mehrfachbestrafungen einen Riegel vorzuschieben.
Jeder Fahrzeuglenker kennt die Situation: Das Auto springt nicht an.
Wolfgang A. wandte sich deshalb an den ÖAMTC, es wurde eine
Abschleppung für den Morgen des darauffolgenden Tages vereinbart. Um
dennoch mobil zu sein und einen dringenden Termin wahrnehmen zu
können, montierte Herr A. kurzerhand die Wechselkennzeichen von
seinem Auto und fuhr mit dem Zweitwagen der Familie. Das defekte Auto
stand somit wenige Stunden ohne Kennzeichen auf der Straße.
In Folge hagelte es förmlich Strafen für dieses Delikt, das, objektiv
betrachtet, wahrlich nicht unter schwere Verkehrsvergehen zu reihen
ist: S 2.000.- machte die Strafe nach dem Kraftfahrgesetz aus, S
1.500.- nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz und mit S 1.000.-
schlug sich dieselbe Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung zu
Buche. Auch eine kostenpflichtige Abschleppung wäre nach der StVO in
solch einem Fall möglich gewesen. ÖAMTC-Verkehrsjurist Fritz Tippel:
"Solche Mehrfachbestrafungen auf Grund von Doppelgleisigkeiten
zwischen Bundes- und Landesgesetzen darf es nicht geben. Der Club
appelliert an den Gesetzgeber, künftig für eine Regelung mit
Augenmaß zu sorgen, die die notwendige Verhältnismäßigkeit zwischen
Tat und Strafe berücksichtigt."
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Stefan Skrabal
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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