- 03.01.2001, 10:43:59
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- OTS0082
ARBÖ: Autokennzeichen müssen trotz Schmutz lesbar sein=
Wien (ARBÖ) - Die Lesbarkeit der Autokennzeichen - sprich die
Identität der Autos - ist durch die wechselnden
Witterungsverhältnisse und nassen Straßen oftmals nicht mehr
gegeben. Die ARBÖ-Experten verweisen darauf, dass die Exekutive
sogar eine Strafe verhängen kann.
Laut ARBÖ-Verkehrsjuristen muss natürlich der Lenker dafür
sorgen, dass die Identität seines Autos immer zweifelsfrei
erkennbar ist. Dazu zählt auch ein lesbares Kennzeichen. Es könnte
zur Zeit durchaus vorkommen, dass man von der Polizei oder der
Gendarmerie angehalten und dazu aufgefordert wird, sein
Kennzeichen zu putzen. Im Extremfall kann das Exekutivorgan sogar
eine Strafe verhängen.
Die ARBÖ-Argumentationshilfe: Man ist nicht verpflichtet, quasi
im Minutenabstand die Lesbarkeit des Kennzeichens zu
kontrollieren. Wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann,
dass er beispielsweise eine stundenlange Autobahnfahrt hinter sich
hat und dabei natürlich nicht in der Lage war, sein Kennzeichen
stets von Schmutz frei zu halten, darf nicht bestraft werden.
Die ARBÖ-Techniker raten dazu, dass auch wenn die Fahrzeuge
durch die wechselnden Witterungsverhältnisse wieder schnell
verschmutzen, sollte man die Fahrt durch die Waschstraße nicht auf
die monatelange Bank schieben. Zum einen wird dadurch das Auto
gepflegt, und zum anderen, ist man mit sauberen
Beleuchtungsgläsern für alle anderen Verkehrsteilnehmer wieder
besser sichtbar.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.arboe.at
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