• 03.01.2001, 09:49:13
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  • OTS0063

Spitäler: Kosten für In-vitro-Fertilisation gesetzlich fixiert=

Wien, (OTS) Künstliche Befruchtung ist in Österreich seit
Anfang 2000 sozusagen "auf Krankenschein" möglich. 70 Prozent der
Kosten für die In-vitro-Fertilisation werden unter bestimmten
Voraussetzungen (vier Versuche, künftige Mutter nicht älter als 40
Jahre, Vater nicht über 50 Jahre alt) von einem eigenen Fonds, dem
IVF-Fonds, übernommen. 30 Prozent der Aufwendungen übernehmen die
Paare selbst. Die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung müssen
dabei durch Krankenanstalten durchgeführt werden, die einen
Vertrag mit dem Fonds abgeschlossen haben.

In Wien gibt es in zwei städtischen Spitälern, im AKH und im
Krankenhaus Lainz, die entsprechende Möglichkeit der In-vitro-
Fertilisation. Mit Kundmachung der Wiener Landesregierung wurden
nun auch die Ambulatoriumsbeiträge für die Durchführung der
künstlichen Befruchtung in den Wiener städtischen Krankenanstalten
festgesetzt. Die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, wie
sie nun auch im Landesgesetzblatt 69/2000 veröffentlicht wurden,
machen bei Kostentragung durch den IVF-Fonds pro In-vitro-
Fertilisationsversuch 19.000 ATS (ab 1.Jänner 2002 1 380,78 Euro)
aus, für jeden IVF-Versuch nach der ICSI-Methode 22.500 ATS (1
635,14 Euro), dazu können noch die Kosten einer eventuell nötigen
Vollnarkose kommen. Werden Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
vorgenommen, ohne dass der IVF-Fonds finanziell einspringt,
erhöhen sich die Ambulatoriumsbeiträge um rund 11 Prozent.****

Die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festsetzung von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der
In-vitro-Fertilisation in den Wiener städtischen Krankenanstalten
ist bereits in Kraft. Rechtlich zuständig ist die MA-K,
Magistratsabteilung für Krankenanstaltenfinanzierung, Wiener
Krankenanstaltenfinanzierungsfonds.

Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text der Kundmachung
erhält man auf folgenden Wegen:

o Zusendungen des LGBl sind über den Presse- und

Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, möglich: telefonisch
unter Telefon 4000/81026 Durchwahl, über E-Mail unter
[email protected] (die Zusendung per Mail ist allerdings
derzeit noch nicht möglich), über Fax unter 4000/99/81026 (Fax
-Zusendung bei Gesetzesblättern kleineren Umfangs möglich).
Kosten entstehen erst bei umfangreicheren Mengen, ab 70 Blatt
pro Bestellung bzw. 10 einzelnen LGBl sind pauschal 350 ATS
(entspricht dem Abonnementpreis) zu bezahlen.

o Das LGBl kann man auch direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der

Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 holen.
Kosten auch hier: bei größeren Mengen (70 Blatt bzw. 10 einzelne
LGBl) 350 ATS, darunter unentgeltlich.

Die vollständigen Texte der Wiener Landesgesetze und
Verordnungen finden interessierte BürgerInnen im Internet, unter
wien.online www.wien.at/, im Wiener Rechtsinformationssystem WRI
(www.wien.at/mdva/wrivts/). Hier ist jeweils etwa vier Wochen nach
Erscheinen eines neuen Landesgesetzblattes auch der komplette neue
Gesetzestext samt Änderungen enthalten. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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