- 28.12.2000, 12:04:53
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- OTS0110
ARBÖ: Nachttempolimit auf A10 Tauernautobahn muss wiederholt angekündigt werden
Wien (ARBÖ) - Die "Aktion Scharf" über das geltende
Nachttempolimit auf der A 10, der Tauernautobahn, durch die
Salzburger Exekutive vor den Weihnachtsfeiertagen hat Empörung
unter den Kraftfahrern ausgelöst. Gleich 350 Kraftfahrer wurden
bei der Überschreitung des Nachttempolimits auf der A 10 erwischt.
Beim ARBÖ Salzburg stehen seitdem die Telefone nicht mehr still.
ARBÖ Salzburg Direktor Peter Angermayr: "Der ARBÖ hat schon
seit Inkrafttreten dieser Verordnung mehrmals darauf aufmerksam
gemacht, dass auf das reduzierte Tempolimit während der Nachtzeit
auf der A10 mit entsprechender Beschilderung wiederholt
hingewiesen werden muss. Wie sollen Kraftfahrer von diesen
Tempolimits wissen, wenn nur jeweils am Beginn der A 10, nämlich
am Walserberg und beim Walser Dreieck auf Tafeln das
Nachttempolimit angekündigt wird, jedoch entlang der gesamten A10
im Bundesland Salzburg keine weiteren Informationen zu finden
sind."
Seit der Verordnung des Bundesministeriums für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989 (StVO, Paragraph 43
Abs.2) gilt für die A 10 Tauernautobahn im gesamten Bereich -
ausgenommen Tauern- und Katschbergtunnel - zur "Sicherheit des
Verkehrs und zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen,
insbesondere durch Lärm und Schadstoffe" in der Zeit zwischen 22
und 5 Uhr für die Lenker von Omnibussen ein Tempolimit von 90 km/h
und für Lenker der übrigen Kraftfahrzeuge 110 km/h. Für Lkw über
7,5 Tonnen sieht die Straßenverkehrsordnung auf allen Straßen
Österreichs ein Fahrverbot für diese Zeitspanne vor, ausgenommen
sind Berechtigte, beispielsweise lärmarme Lkws, die 60 km/h fahren
dürfen.
Für den ARBÖ ist es daher unbedingt erforderlich, die Tafeln
über Geschwindigkeits- und Verkehrsbeschränkungen in Salzburg
regelmäßig - sowie es der Gesetzgeber vorsieht, alle zwei Jahre -
einer gründlichen Revision zu unterziehen. Andererseits ist die
Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen, die auf das geltende
Nachttempolimit hinweisen, nach Ansicht des ARBÖ Salzburg dringend
nötig. So könnten entlang der A 10 in regelmäßigen Abständen alle
Kraftfahrer während der Zeit von 22 bis 5 Uhr durch beleuchtete
und somit für jedermann sichtbare Geschwindigkeitstafeln über das
Nachttempolimit informiert werden.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.arboe.at
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