• 27.12.2000, 11:03:28
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  • OTS0077

ARBÖ: Nicht nur das Jahr, sondern auch die Autoapotheke hat ein Ablaufdatum!

Wien (ARBÖ) - Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Und wie das Jahr
ein "Ablaufdatum" hat, so hat auch der Inhalt der Autoapotheke ein
Verfallsdatum. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, noch vor der Fahrt
in den Skiurlaub die Autoapotheke einem Kurz-Check zu unterziehen,
so der ARBÖ.

Viele Autofahrer, die einen Verbandskasten mit einer ÖNORM-
Nummer mit sich führen, glauben automatisch, den gesetzlichen
Anforderungen genüge getan zu haben. Aber, so der ARBÖ,
Verbandstücher, Pflaster oder Mullbinden haben ein Verfallsdatum.
Nach diesem sind sie nicht mehr hundertprozentig steril, verlieren
ihre Klebeeigenschaften oder werden brüchig. Nach spätestens fünf
Jahren sollte die Autoapotheke ausgetauscht werden.

Übrigens: Von Seiten des Gesetzgebers gibt es lediglich die
Vorschrift "Verbandszeug, das zur Wundversorgung geeignet ist, in
einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen
Verschmutzung geschützt mitzuführen". Deshalb kann man für den
Inhalt des Verbandskasten nur Empfehlungen abgeben.

Die ARBÖ-Verkehrsexperten empfehlen als richtigen
Aufbewahrungsort der Autoapotheke eine eigene Halterung im Fußraum
des Beifahrers, an der Innenseite der Tür oder an der Rückseite
der Sitzlehne. Keinesfalls sollte die Autoapotheke auf der
Hutablage aufbewahrt werden: Bei einem Unfall wird der
Verbandskasten zu einem gefährlichen Geschoß.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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