• 18.12.2000, 09:25:54
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  • OTS0060

ÖAMTC: Was das Jahr 2001 den Autofahrern bringt=

Alle Neuerungen, Änderungen und noch ausstehenden Reformen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Der ÖAMTC hat alle für den Kraftfahrer
relevanten Änderungen, die im Jahr 2001 in Kraft treten,
zusammengefasst:

Änderungen ab 1. Jänner 2001

Neue Vignetten:
Die Jahres-Mautvignette 2000 gilt noch bis 31. Jänner 2001. Die
Mautvignetten für 2001 für Autobahnen und Schnellstraßen (gültig
bereits seit 1. Dezember 2000) sind orange und teilweise doppelt so
teuer wie bisher. Dies allerdings nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5
Tonnen. Darüber hinaus ist die Preissteigerung geringer bzw. wird es
für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen sogar billiger.

Kindersitze:
Ab 1. Jänner 2001 dürfen nur noch Kindersitze angeboten bzw. verkauft
werden, die der ECE-Regelung Nr. 44.03 entsprechen. Die Verwendung
anderer geprüfter Rückhaltesysteme ist weiterhin erlaubt.

Sturzhelme:
Ebenfalls ab dem 1. Jänner 2001 dürfen nur noch Sturzhelme verkauft
werden, die der ECE-Regelung Nr. 22.04 oder Nr. 22.05 entsprechen.

Abgasgrenzwerte für Pkw:
Die bereits seit 1. Jänner 2000 geltenden Abgasgrenzwerte (EURO 3)
für die Typisierung von Pkw bis 2,5 Tonnen gelten ab 1. Jänner 2001
auch für Pkw über 2,5 Tonnen - dies führt bei den ab diesem Zeitpunkt
verkauften Fahrzeugen zu einer Halbierung der Partikelemissionen bei
Diesel-Pkw und Senkung von Schadstoffemissionen bei Benzinern um ein
Drittel. Achtung: Die neuen Grenzwerte gelten selbstverständlich auch
bei selbstimportierten Kraftfahrzeugen!

Gehbehindertenausweis: (§ 29b StVO)
Ab 1. Jänner 2001 ist ein neuer Ausweis für dauernd stark
gehbehinderte Personen erhältlich. Er ist plastifiziert und enthält
das Foto des Ausweisinhabers. Er berechtigt nicht nur in Österreich,
sondern in allen EU-Staaten zur Inanspruchnahme der im jeweiligen
Land geltenden Ausnahmen. Der bisher ausgegebene §29bAusweis bleibt
im bisherigen Berechtigungsumfang weiterhin gültig. Wer sicher gehen
will, dass seine Rechte auch in den anderen EU-Staaten anerkannt
werden, kann seinen bisherigen §29b-Ausweis auf einen neuen
EU-Ausweis umtauschen lassen.

Nova Eigenimport:
Eine Neuerung steht zur Normverbrauchsabgabe bei Eigenimport ab 2001
bevor. Wer selbst ein Kraftfahrzeug importiert, musste bisher sehr
mühsam mit vielen Komponenten einen Wert als Bemessungsgrundlage
ermitteln. Besonders schwierig war es, wenn für das konkrete Fahrzeug
kein Eurotax-Wert vorlag oder wenn es darum ging, wertmindernde
Faktoren (z.B. hohe Kilometerleistung) glaubhaft zu machen. Künftig
wird in jenen Fällen, in denen eine Rechnung von einem befugten
Autohändler vorliegt, der tatsächliche Anschaffungspreis als
Nova-Bemessungsgrundlage gelten.

Randlinien auf Freilandstraßen:
Mit 1.1.2001 müssen alle Bundes- und Landesstraßen außerhalb des
Ortsgebietes ab 5,5 Metern Breite mit weißen Randlinien ausgestattet
sein. Diese Linien kennzeichnen den Straßenverlauf und lassen
unbeleuchtete Objekte und Personen am Fahrbahnrand besser erkennen.

Was im Laufe des Jahres 2001 kommt oder was kommen sollte

Straßenbau:
Im Jahr 2001 wird es endlich den Baubeginn der B 301, der
Weiterführung der Außenringautobahn A 21 Richtung Schwechat geben.
Außerdem wird es im Burgenland den Trassenentscheid und Baubeginn der
S 31 zwischen Neutal und Oberpullendorf geben, weiters den
Trassenentscheid für den Abschnitt Stausee Röthelstein, den letzten
Abschnitt der Brucker Schnellstraße S 35 in der Steiermark.
2001 wird der Tunnelanschlag zum Neubau des Tunnels Steinhaus auf der
Semmering-Schnellstraße S 6 durchgeführt. Außerdem Tunnelanschlag
jeweils für die zweite Tunnelröhre für den Herzogbergtunnel im Zuge
der Südautobahn A 2 und für den Ambergtunnel auf der Rheintalautobahn
A 14.

Auf der Westautobahn A 1 wird es Verbesserungen in
Baustellenbereichen geben: Alle Gegenverkehrsbereiche der A 1
erhalten breitere Fahrbahnen, eine durchgehende Mittelsicherung und
besser abgesicherte Fahrbahnwechsel.

EU-Kennzeichen:
Die EU-Kennzeichen in der Österreich-Version (mit blauem Feld mit
Sternenkranz und einem "A") soll es schon im Jahr 2001 geben.
Amtliches Kilometergeld:
Das Kilometergeld wurde sozusagen dazu erfunden, um den Finanzämtern
eine Flut von Belegen zu ersparen. Dies funktioniert aber nur dann,
wenn im Kilometergeld auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt
werden. Und die sind im Jahr 2000 "dank" Privatisierung der
Zulassung, erhöhter Kfz-Steuer und extrem hoher Benzinpreise eklatant
gestiegen. Nach Ansicht des ÖAMTC muss daher 2001 eine rückwirkende
Erhöhung des Kilometergeldes um 50 Groschen beschlossen werden.

Sicherheitsgurte:
Ab 1. Oktober 2001 benötigen auch alle neu zugelassenen Busse bis 3,5
Tonnen Sicherheitsgurte, alle anderen Busse müssen diese bereits seit
1999 haben. Auf allen Sitzen mit Gurten besteht Anlegepflicht.

Verbraucherinformationen beim Neuwagenkauf über Kraftstoffverbrauch &
CO2-Emissionen:
Zu jedem in Österreich zum Verkauf angebotenen Neuwagen muss der
Autohändler Informationen bereithalten, wie viel Sprit das Modell
verbraucht und wie viel es davon als CO2 wieder von sich gibt. Damit
sollen die Käufer einen besseren Überblick über sparsame und
umweltfreundliche Pkw erhalten.

Begutachtungsplakette für Anhänger:
In der zweiten Jahreshälfte 2001 werden Anhänger mit grünen
Begutachtungsplaketten von den Straßen verschwinden. Diese durften
nur noch bis 31. August 1998 ausgegeben werden - falls die neuerliche
Überprüfung nicht bereits zu einem früheren Termin fällig ist, können
Anhänger mit grünem Pickerl daher längstens bis Ende des Jahres 2001
verwendet werden.

Microcars:
Für 2001 ist geplant für derzeit führerscheinfreie "Mopedautos" einen
Mopedausweis einzuführen.

Änderungen für Lkw und Lkw-Fahrer

Achtung: Entfall des Investitionsfreibetrages
Für die Anschaffung von Lkw und "Fiskal-Lkw" war es bisher möglich,
zusätzlich zum Vorsteuerabzug den Investitionsfreibetrag von sechs
Prozent geltend zu machen. Dieser entfällt ab 2001 ersatzlos und kann
daher nur noch für jene Fahrzeuge angewendet werden, die noch im
Dezember angeschafft wurden.
Neue Kraftfahrzeugsteuer:
In Angleichung an die bereits per Juni 2000 erfolgte Anhebung der
motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es ab 2001 auch zu einer
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen
höchstzulässigem Gesamtgewicht. Die Staffelung der Beitragssätze nach
Gewichtsgruppen wird entfallen, es gibt künftig nur noch einen
Steuersatz von 8,5 Euro (ca. S 117,-) pro Tonne und Monat -
mindestens 73, höchstens 340 Euro (bei Anhängern höchstens 272 Euro).

Rückfahrwarner:
Ab dem 1.1.2001 müssen alle Lkw ab 3,5 Tonnen bzw. Busse ab 5 Tonnen
höchstzulässigem Gesamtgewicht mit Rückfahrsummern ausgerüstet sein,
die beim Zurückschieben einen lauten Pieps- oder Summerton von sich
geben. Diese Regelung wurde im Interesse der Verkehrssicherheit
eingeführt, um zu verhindern, dass Fußgänger von zurückschiebenden
Lkw gefährdet werden.

Großwinkelige Außenspiegel:
Alle Lkw, auch bereits zugelassene, mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 7,5 Tonnen und Autobusse müssen ab 1. Jänner 2001 mit einem
großwinkeligen Außenspiegel und einem Anfahrspiegel ausgerüstet sein.

Brennermaut:
Als Folge des Urteils vom September 2000 nach der Klage der EU gegen
Österreich wegen der Höhe der Brennermaut wird es voraussichtlich
Anfang des Jahres 2001 - der exakte Termin steht noch nicht fest - zu
einer Senkung der Mauttarife für Lkw am Brenner kommen. Die Maut
beträgt derzeit:
für lärmarme Lkw S 1070,-, für "normale" Lkw S 1500,-, Nachtmaut für
alle S 2140,-.
Der neue Mauttarif wird rund S 850,- betragen. Voraussichtlicher
Einnahmenentfall für die Straßenfinanzierung in Österreich: rund 400
Millionen Schilling.

Befristung der C1-Führerscheine auf 10 Jahre:
Künftig sollen auch Führerscheine für die Unterklasse C1 (Lkw bis 7,5
Tonnen) befristet werden. Wer in Zukunft seinen C1-Schein behalten
will, muss ihn alle 10 Jahre erneuern. Dafür braucht man dann eine
ärztliche Untersuchung (kostet S 350,-), den Meldezettel und 2
Passfotos. Von allen sonstigen Gebühren und Stempelmarken ist die
Verlängerung - auf Initiative des ÖAMTC - befreit.
Wann diese Regel wirklich in Kraft treten wird, ist aber derzeit noch
nicht bekannt.

Änderungen im Ausland für 2001

Deutschland: Änderungen im Straßenverkehrsrecht
Mit 1. Februar 2001 werden in Deutschland einige wichtige Änderungen
im Straßenverkehrsrecht in Kraft treten:

Künftig dürfen Kraftfahrer während der Fahrt ihr Mobil- oder
Autotelefon nicht mehr benutzen, wenn sie dafür Gerät oder Hörer in
die Hand nehmen müssen. Das Verbot gilt für sämtliche Funktionen, so
auch für den Wählvorgang oder das Versenden von Nachrichten. Die
Eingabe einer Kurzwahl in ein fest installiertes Gerät bleibt ebenso
erlaubt, wie die Anwahl durch Lenkradtasten oder Spracherkennung. Wer
über keine Freisprecheinrichtung verfügt, muss künftig zum
Telefonieren anhalten und den Motor ausschalten, andernfalls riskiert
er ein Bußgeld von 60 Mark. Dieses Verbot gilt auch für Radfahrer,
für die künftig beim Telefonieren 30 Mark Verwarnungsgeld drohen.
Autofahrer müssen abseits der Vorfahrtsstraßen verstärkt mit Tempo
30-Zonen rechnen. Die Zonen-Anordnung darf sich aber weder auf die
Straßen des überörtlichen Verkehrs, noch auf Vorfahrtsstraßen
erstrecken. Sie darf sich auch nur auf Straßen ohne Ampelanlagen und
ohne Fahrstreifenbegrenzung beziehen. In der Tempo 30-Zone gilt
grundsätzlich "rechts vor links".
Im Kreisverkehr soll der im Kreis Fahrende grundsätzlich Vorfahrt
haben. Dafür hat der Gesetzgeber ein neues Verkehrszeichen
geschaffen. Beim Einfahren in den Kreis darf nicht mehr geblinkt
werden, bei der Ausfahrt bleibt es bei der Blinkpflicht. Im Bereich
des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn untersagt.
Bei Fahrbahnreduzierungen, etwa an Autobahnbaustellen, ist mit dem
Einfädeln nach dem Reißverschlusssystem erst kurz vor der Verengung
zu beginnen.
Der bis zum 31.12.2000 begrenzte Versuch, der es Radfahrern
gestattete, in bestimmten gekennzeichneten Einbahnstraßen auch in der
Gegenrichtung zu fahren, wird endgültig in die StVO übernommen.

Deutschland: Höhere Mineralölsteuer
In Deutschland tritt mit 1. Jänner 2001 eine weitere Stufe der
"Öko"-Besteuerung in Kraft: Die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel
steigt erneut, und zwar um sechs Pfennig pro Liter. Es ist daher -
inklusive Mehrwertsteuer - mit Preiserhöhungen an den Tankstellen in
Höhe von rund sieben Pfennig (rund 50 Groschen) pro Liter zu rechnen!

Norwegen: Neue Promillegrenze
Die Promillegrenze wird ab 1. Jänner 2001 von 0,5 auf 0,2 Promille
herabgesetzt.
Tschechien und Ungarn: Neue Feiertage
In Tschechien gibt es zwei neue Feiertage, nämlich den 28. September
und den 17. November. In Ungarn gibt es mit 1. November einen neuen
Feiertag.

Tschechien: Ab 1.1.2001 neue Verkehrsregeln
Ab 1. Jänner 2001 gibt es in Tschechien neue Verkehrsregeln, dann
reicht es, wenn der Fußgänger andeutet, dass er die Straße überqueren
will und der Autofahrer muss bremsen oder wenn nötig auch anhalten.
Telefonate am Steuer mit Handy sind - wie in Österreich - nur
mit Hilfe von Freisprecheinrichtungen erlaubt.
Während der Wintermonate muss man auch am Tage mit eingeschaltetem
Abblendlicht fahren.
Eine weitere Neuerung ist die Vorschrift, wonach alle Personen unter
1,50 Meter Körpergröße - also vor allem Kinder - im Auto nur auf
speziellen Sitzen fahren dürfen. Kinder in Kindersitzen dürfen auch
am Vordersitz befördert werden.
Vorgeschrieben werden auch Schutzhelme für die Fahrrad- und
Mopedfahrer auf Fernverkehrsstraßen. Für Radfahrer, die jünger als 15
Jahre sind, gilt grundsätzlich Helmpflicht.

Skandinavien: Schengen-Reisefreiheit ab März 2001
Ab März 2001 soll auch bei Reisen in die fünf nordischen Staaten
(Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Island) Reisefreiheit
ohne Personenkontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens herrschen.
Das Schengener Abkommen gilt bereits in Österreich, Deutschland,
Frankreich, den Benelux-Staaten, Spanien, Portugal, Italien und
Griechenland. Das 1995 geschlossene Abkommen sieht unter anderem den
Wegfall von Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor.

Schweiz: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) muss man für alle
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
bezahlen, und zwar im gesamten Straßennetz (nicht nur auf
Autobahnen).
Ab 1. Jänner 2001 beträgt die Abgabe je Tonne Gesamtgewicht und
gefahrenen Kilometer durchschnittlich 1,6 Rappen (abhängig von der
EURO-Einstufung des Lkw). Das maximal erlaubte Gesamtgewicht für Lkw
in der Schweiz wird ebenfalls ab 1. Jänner 2001 angehoben, und zwar
auf 34 Tonnen (bisher
28 Tonnen).
Übrigens: Für Campingfahrzeuge über 3,5 Tonnen, für die statt einer
Mautvignette die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten ist, ändert sich
nichts, sie werden pauschal nach den schon bisher geltenden, zeitlich
gestaffelten Tarifsätzen eingestuft.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Hannes Kerschl

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle

Tel.: (01) 711 99-1218

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