- 15.12.2000, 12:18:05
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Der Natur ihr Recht
WWF Stellungnahme zur Novellierung der Wiener Gesetze
Wien (OTS) - Als erstes Bundesland reagiert Wien auf das
Mahnschreiben der Europäischen Kommission, in dem Österreich wegen
Nicht-Anpassung der nationalen Gesetze an die beiden
EU-Naturschutzrichtlinien kritisiert wird. Die Weichen für die
Novellierung der drei relevanten Gesetze, Jagd-, Fischerei- und
Naturschutzgesetz, werden in den nächsten Tagen und Wochen gestellt.
"Die Adaptierung der Gesetze bedeutet eine große Chance für die Natur
und wird beispielgebend für !" ist Mag. Christoph Walder, Natura
2000-Experte vom WWF Österreich überzeugt. "Aber es besteht die
Gefahr, dass Wien knapp am Ziel vorbeigeht!"
Der WWF begrüßt die Initiative Wiens, als erstes Bundesland alle
drei relevanten Gesetze EU-konform zu gestalten. Damit werden die
Rahmenbedingungen für die bedeutenden Wiener Naturgebiete, wie
Donauauen oder Wienerwald, festgelegt und ihre naturräumliche
Bedeutung für die nächsten Jahre gewahrt.
Naturschutzinteressen haben Vorrang
Nach einer Begutachtung der Entwürfe kommt der WWF zu folgendem
Ergebnis: Größtenteils ist die Umsetzung des EU-Rechts in den
Gesetzesentwürfen recht gut erfolgt. In einigen zentralen Punkten
sind die Anpassungen aber noch unzureichend. Das könnte nicht nur zur
maßgeblichen Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenarten sowie
gefährdeter Lebensräume führen, sondern auch zu weiteren Schritten
der EU. "Das trifft vor allem auf die Interessensabwägung in allen
drei Entwürfen zu. Die vorliegenden Formulierungen über die
Eingriffsregelungen in Schutzgebieten lassen noch zuviel Spielraum
offen und könnten zu leichtfertigen Eingriffen führen," so Walder.
Der WWF besteht in jedem Fall darauf, dass immer eine entsprechend
genaue Prüfung der Interessen durchgeführt wird und die Natur in
Schutzgebieten Vorrang hat.
Richtungsweisende EU-Beschwerde
Die vom WWF 1999 an die Europäische Union gerichtete Beschwerde
wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EU-Richtlinien in die
österreichischen Gesetze hatte einen Mahnbrief an Österreich zur
Folge. Darin sind der Großteil aller österreichischen Natur- und
Artenschutzprobleme angeführt: Von der Forderung nach umfangreichen
Maßnahmen für bedrohte Arten, ausreichender Finanzierung, gesetzlich
verpflichtenden Auflagen zur Durchführung von
Verträglichkeitsprüfungen bis hin zur Abgleichung widersprüchlicher
Gesetze, wie sie etwa auch in Wien zwischen dem Naturschutz- und dem
Jagdgesetz bestehen. So sind verschiedene Vogelarten wie der Kormoran
zwar im Naturschutzgesetz geschützt, werden aber im Jagdgesetz noch
immer als Wildart geführt. Dies widerspricht auch der Judikatur des
Europäischen Gerichtshofes.
Rückfragehinweis: WWF Österreich, Mag. Inge Zechmann
Tel.: (01) 488 17 - 249
Fax: (01) 488 17/44, e-mail: [email protected]
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