- 12.12.2000, 16:16:36
- /
- OTS0239
SPÖ präsentiert Entwurf für Opferschutzgesetz
SPÖ-Enquete: "Mehr Rechte für Opfer"
Wien (SK) Opferschutz ist nicht gleich Opferschutz. Diese Erkenntnis
kristallisierte sich im Rahmen der Enquete des SPÖ-Parlamentsklubs
"Mehr Rechte für Opfer" am Dienstag heraus. Die FPÖ
instrumentalisiere den Begriff Opferschutz, um in diesem Namen höhere
Strafen für Täter einzufordern, machte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
Andrea Kuntzl aufmerksam. Was die SPÖ gegensätzlich dazu unter
Opferschutz verstehe, materialisiert sich in einem neuen
Gesetzesentwurf, der den Zugang für Opfer zum Recht weiter verbessern
solle. "Weiter" deshalb, weil schon das von der SPÖ 1997
durchgebrachte Gewaltschutzgesetz "ein großer Wurf" gewesen sei, wie
die Vorsitzende der SPÖ-Frauen, Barbara Prammer, hinwies. Die
derzeitigen Diskussionen haben eine starke Täterorientierung, stellte
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim fest. Denn: "Die
Täter-Opfer-Beziehung ist eine sehr komplexe Beziehung, die nicht
einfach dadurch zu lösen ist, dass man Strafsätze hinaufsetzt."****
"Das Opferschutzgesetz soll die Rechte der Opfer besser in den
Blickwinkel nehmen", fasste Kuntzl die Intention der SPÖ, konkret der
Wiener SPÖ-Frauen, für diesen neuen Gesetzesentwurf zusammen. Nach
dem neuen Entwurf, sollen die Verletzten das Recht haben, staatliche
Hilfe, in Form von Opferberatungsstellen, finanzieller Soforthilfe
und Sofortberatung haben. Weiters sollen alle im Strafverfahren
tätigen Behörden dazu verpflichtet werden, die Verletzten umfassend
über ihre Rechte zu informieren. "Die Verletzten sollen nicht die
Folgen der Tat tragen müssen", lautet ein weiterer Punkt im
Forderungskatalog.
Die (Abstimmungs-)Haltung der Regierungskoalition zum
Opferschutzgesetz stellt für Kuntzl "die Nagelprobe" dafür dar, wie
die Regierung zum Opferschutz stehe. Optimismus sei jedoch nicht
unbedingt angebracht. Denn, ob der neue Gesetzesentwurf im Jänner
tatsächlich das Parlament passiere, schätzte Kuntzl als äußerst
fraglich ein. Der Kostenfaktor dürfe jedenfalls nicht als Ausrede
gelten. Erstens spare der Opferschutz Kosten, nämlich Folgekosten und
zweitens handle es sich dabei um eine Frage der politischen
Prioritätensetzung. Und die Prioritäten der FPÖ-ÖVP-Koalition seien
ja zu Genüge bekannt. Als bezeichnendes Beispiel dafür wertete
Jarolim die ernsthafte Diskussion der Regierungsparteien darüber, ob
man nicht - zur Kosteneinsparung - in den Gefängnissen das Warmwasser
rationieren solle.
"Jede fünfte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt im
privaten Umfeld", machte Prammer auf den Raum, wo 90 Prozent der
Gewalt an Frauen passiert, aufmerksam: Die Familie. Die
Missbrauchsdebatten, wie sie von ÖVP und FPÖ geführt werden - wonach
"dunkle fremde Gestalten aus den Büschen hervorhüpfen" - gehen
derweil an der Realität vorbei. Das 1997 beschlossene
Gewaltschutzgesetz, welches Österreich im Ausland gewaltig an
Anerkennung eingetragen habe, trage diesem Faktum vollends Rechnung,
bemerkte Prammer. Es beruhe auf zwei wesentlichen Bekenntnissen: "Das
Recht steht auf der Seite der Opfer - Stichwort: Wegweisungsrecht und
Betretungsverbot - und "der Schutz vor Gewalt ist wichtiger als das
private Eigentum". Der neue Gesetzesentwurf mit der Forderung nach
"mehr Schutz für Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahbereich" stelle
eine notwendige Erweiterung und Verfeinerung des "alten" Gesetzes
dar.
Jarolim beklagte eine fehlende Sensibilität im Opferschutz und
generell in der Justizpolitik seitens der Regierung. Bezeichnend
dafür sei der Vorstoß der Regierung, den außergerichtlichen
Tatausgleich abzuschaffen oder auch der parallel zur Enquete tagende
Justizausschuss, wo eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 19 auf
18 Jahre beschlossen werden solle.(Schluss)lm
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK/SPK