• 05.12.2000, 16:13:24
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  • OTS0310

Beginn der Entschädigungszahlungen an die jüdischen Anspruchsberechtigten in den Niederlanden

Den Haag (ots-PRNewswire) - Juden, die während des zweiten
Weltkriegs zumindest zeitweise in den Niederlanden gewohnt haben,
können Schadensersatz aufgrund der unberechtigten Enteignungen in
dieser Zeit und der Unzulänglichkeiten der nachfolgenden juristischen
Wiedergutmachung verlangen. Wenn der eigentliche Anspruchsberechtigte
nach dem 8. Mai 1945 verstorben ist, können seine Kinder und sein
Partner einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Entschädigungsregelung ist das Ergebnis der Verhandlungen
zwischen Centraal Joods Overleg / Platform Israel und dem
niederländischen Finanzsektor (Banken, Versicherer, die Börse) sowie
der niederländischen Regierung über die Rückgabe jüdischer
Vermögenswerte und die unvollständige juristische Wiedergutmachung
nach dem Krieg.

Die Mehrzahl der finanziellen Mittel, die die jüdischen
Organisationen auf diese Weise erhielten, wird jetzt zu gleichen
Teilen an die Überlebenden des Holocaust in den Niederlanden
ausgezahlt oder im Falle ihres Ablebens an ihre Kinder und/oder den
überlebenden Partner. Es geht um einen Betrag in Höhe von NLG
525.600.000 . Ein weiterer Teil der Finanzmittel ist für jüdische
Gemeinschaftszwecke und dokumentierte jüdische Ansprüche gedacht.

Centraal Joods Overleg / Platform Israël haben gemeinsam die
Maror-Stiftungen gegründet, die die Entschädigungsregelung
durchführen werden. 'Maror' ist ein Akronym (in Holländisch) für 'die
moralische Verantwortlichkeit für Plünderungen und juristische
Wiedergutmachung'. Auf Hebräisch bedeutet 'Maror' 'bitteres Kraut'.
Am Montag, den 4. Dezember, begann der Chairman der Foundation for
Governmental Maror Funds, Rob van der Heijden, mit der Kampagne
für die einzelnen Zahlungen.

Die Stiftungen gehen davon aus, eine geschätzte Anzahl von 36.500
Anteilen an die Anspruchsteller oder im Falle des Ablebens an deren
Rechtsnachfolger auszuzahlen. Die erste Zahlung wird sich auf 14.000
Niederländische Gulden (US$ 5.600) belaufen. Nach zwei Jahren findet
möglicherweise eine zweite Auszahlungsrunde statt. Die
Anspruchsteller und ihre Rechtsnachfolger können ihren Anteil mit
Hilfe eines Antragsformulars beanspruchen. Das Antragsformular
erhalten Sie auf der Website www.joodsetegoeden.nl, durch
Rücksendung der Anforderungsrubrik in den Anzeigen in der Presse oder
unter der kostenlosen Rufnummer +800 MAROR 123 (+800 62767123).

Man geht davon aus, dass die Mehrheit der Anträge aus den
Niederlanden kommt. Es gibt allerdings auch Tausende von möglichen
Anspruchsberechtigten, die im Ausland leben. Viele niederländische
Juden haben ihren Wohnsitz in die Vereinigten Staaten verlegt. Auch
in der internationalen Presse werden daher Anzeigen geschaltet.

ots Originaltext: Bureau Maror-Gelden
Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de

Rückfragen:

Ausführlichere Informationen erhalten Sie vom Maror Desk
Netherlands, Hans Dona und Esther Koedam, Tel.: 31-70 3461374.

Antragsformulare können Sie auf der Website www.joodsetegoeden.nl
oder unter der Rufnummer +800 62767123 anfordern

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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