• 28.11.2000, 13:03:20
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  • OTS0224

Jugendschutz wird zeitgemäß:

Pröll, Prokop: Zusammenarbeit mit Wien und Burgenland

St.Pölten (NLK) - Der Jugendschutz soll zeitgemäßer werden: "Wir
arbeiten mit Wien und dem Burgenland zusammen, um die Eckpfeiler
unserer Jugendschutzgesetze aufeinander abzustimmen", erklärte heute
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in St.Pölten. Unterschiedliche
Jugendschutzgesetze der Bundesländer seien heute völlig überholt.

So ist beispielsweise der Konsum von Nikotin und Alkohol in den
verschiedenen Bundesländern völlig unterschiedlich geregelt. In
Niederösterreich darf man derzeit bereits ab 15 Jahren öffentlich
rauchen, in Wien erst ab 16 Jahren.

Die wichtigsten Änderungen im neuen NÖ Jugendschutzgesetz sind:
Die Kürzung des Gesetzestextes, in dem Bestimmungen über Ausgehzeiten
mit jenen für Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen und anderen
Veranstaltungen zusammengelegt werden,
Der Konsum von Alkohol und Nikotin ist in der Öffentlichkeit ab 16
erlaubt
Der Aufenthalt in Gaststätten, Heurigen und auf öffentlichen Plätzen
ist für Kinder bis 14 Jahre ohne Begleitperson bis 22 Uhr, für
Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr erlaubt, für über
16jährige ist er zeitlich unbeschränkt
Ein Aufenthaltsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren in Spielhallen
Das Glücksspiel bleibt für Jugendliche überhaupt verboten

Die neuen Jugendschutzgesetze sollen in allen drei Bundesländern
mit 1. Juli 2001 in Kraft treten.

Pröll: "Über das neue niederösterreichische Jugendschutzgesetzt
wird nicht nur im Landtag, sondern auch mit den Jugendlichen selbst
debattiert. Die Gesetzesnovelle wird ab morgen unter www.jugend-ok.at
im Internet abrufbar sein, ein "Chat" mit
Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop wird am 4. Dezember
möglich sein." Auch der Jugendkongress am 5. Dezember im St.Pöltner
Landhaus werde dieses Thema zum Inhalt haben.

In Niederösterreich seien 270.000 Jugendliche unter 18 Jahren vom
Jugendschutz betroffen, erläuterte Prokop. Dass vor allem der
Alkoholkonsum der Jugendlichen stärker als bisher kontrolliert werde,
sei ihr ein besonders Anliegen. Die Exekutive sei bereit, hier
aktiver zu werden. Künftig müßten Wirte, die Alkohol an unter
16jährige ausschenken, mit einer Strafe bis zu 200.000 Schilling
rechnen. Bisher seien das nur 30.000 Schilling gewesen.

"Wir wollen mit dem neuen Gesetz nicht strafen, sondern schützen",
unterstrich Prokop.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200/2172

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