• 27.11.2000, 15:12:56
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  • OTS0221

Schenkung auf den Todesfall: Steuerliche Bemessungsgrundlage wird ab 1.1.2001 erhöht

In Österreich existiert eine Vielzahl von Schenkungsverträgen, bei denen die Schenkung erst mit dem Tod des Geschenkgebers wirksam werden soll. Die Konsequenz: Auch die Steuerbemessung erfolgt erst beim Tod des Geschenkgebers. Die Notare raten daher, Schenkungsverträge auf den Todesfall überprüfen zu lassen.

Wien (OTS) - Dr. Georg Zakrajsek, Mediensprecher der
Notariatskammer: "Steuerlich werden diese Schenkungen wie eine
Erbschaft behandelt. Das heißt, dass ab 1.1. 2001 bei einer
Schenkung, die durch den Todesfall wirksam wird, die Erhöhung der
Bemessungsgrundlage voll zum Tragen kommt".

Die Notare empfehlen daher, Schenkungen auf den Todesfall zu
überprüfen. Die Beteiligten sollten sich überlegen, ob man diese
Verträge nicht in Schenkungsverträge mit sofortiger Wirksamkeit
umwandelt.

Bei dieser Gelegenheit weisen die Notare nochmals auf die
Formvorschrift des Notariatsaktes hin. Schenkungen ohne tatsächliche
Übergabe müssen immer vor dem Notar abgeschlossen werden. Zakrajsek:
"Erst durch die Einhaltung dieser Formvorschrift sind solche
Schenkungen auch rechtsgültig".

Alle 439 Notare Österreichs erteilen zum Thema "Erbschaften und
Schenkungen" eine erste kostenlose Rechtsauskunft. Weitere Infos:
www.notar.at

Rückfragenhinweis: Notar Dr. Georg Zakrajsek
Medienreferent der ÖNK
Tel.: 01/ 523 31 88

Sabine Pöhacker
PR-Agentur Communications
Tel.: 01/315 14 11 -0

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