Schenkung auf den Todesfall: Steuerliche Bemessungsgrundlage wird ab 1.1.2001 erhöht
In Österreich existiert eine Vielzahl von Schenkungsverträgen, bei denen die Schenkung erst mit dem Tod des Geschenkgebers wirksam werden soll. Die Konsequenz: Auch die Steuerbemessung erfolgt erst beim Tod des Geschenkgebers. Die Notare raten daher, Schenkungsverträge auf den Todesfall überprüfen zu lassen.
Wien (OTS) - Dr. Georg Zakrajsek, Mediensprecher der Notariatskammer: "Steuerlich werden diese Schenkungen wie eine Erbschaft behandelt. Das heißt, dass ab 1.1. 2001 bei einer Schenkung, die durch den Todesfall wirksam wird, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage voll zum Tragen kommt".
Die Notare empfehlen daher, Schenkungen auf den Todesfall zu überprüfen. Die Beteiligten sollten sich überlegen, ob man diese Verträge nicht in Schenkungsverträge mit sofortiger Wirksamkeit umwandelt.
Bei dieser Gelegenheit weisen die Notare nochmals auf die Formvorschrift des Notariatsaktes hin. Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe müssen immer vor dem Notar abgeschlossen werden. Zakrajsek:
"Erst durch die Einhaltung dieser Formvorschrift sind solche Schenkungen auch rechtsgültig".
Alle 439 Notare Österreichs erteilen zum Thema "Erbschaften und Schenkungen" eine erste kostenlose Rechtsauskunft. Weitere Infos:
www.notar.at
Rückfragenhinweis: Notar Dr. Georg Zakrajsek
Medienreferent der ÖNK
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Sabine Pöhacker
PR-Agentur Communications
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