- 22.11.2000, 11:25:15
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Parlamentarischer Schnellschuss zum Ausverkauf des sozialen Wohnungsbestandes droht
Speed kills - auch den sozialen Wohnbau
Wien (OTS) - Nur kurz scheint die Nachdenkpause auszufallen, die
sich die Regierung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit, gemeinnützige
Gesellschaften im Eigentum von Gebietskörperschaften aus dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz herauszunehmen, auferlegt hat. "Es
zeichnet sich ab", befürchtet Mag. Karl Wurm, Obmann des
Dachverbandes der GBV, "dass die umstrittene Reform - entgegen einer
Ankündigung der Regierung und der Bautensprecher von ÖVP und FPÖ,
Mag. Tancsics und Mag. Firlinger, vom vergangenen Freitag - offenbar
nun doch bereits in dieser Woche im Budgetausschuss beschlossen
werden soll".
Mit der "Enthebung" von Bundes- und Landesgesellschaften aus dem
WGG soll der Weg frei gemacht werden für eine Aufhebung der
Kapitalbindung - einem Kernstück der Wohnungsgemeinnützigkeit -, um
via Verkauf von Wohnungen und Gebäuden aber auch der
(Teil)Veräußerung ganzer gemeinnütziger Unternehmen Erlöse zur
Budgetsanierung heranziehen zu können.
Davon betroffen wären vorerst rd.105.000 Wohnungen - 60.000 aus
Bundesgesellschaften, 45.000 von Unternehmen, die Länder oder
Gemeinden gehören -, doch "dabei wird es nicht bleiben", meint Wurm.
Er befürchtet einen "Domino-Effekt" im gemeinnützigen Bereich, wenn
die bei Verfassungsexperten umstrittene rechtliche Konstruktion zur
Beschränkung des Verkaufs auf Bundes- und Landesgesellschaften vor
dem Verfassungsgerichtshof nicht hält. "Andere Eigentümer von GBV
würden dann nur das machen wollen, was der Staat vorexerziert,
nämlich bisher zweckgewidmetes Vermögen aus den Unternehmen
herauszuholen". Für weitere 180.000 Wohnungen würde die soziale
Bindung fallen. "Die nun angepeilte Reform bedeutet einen
wesentlichen Schritt zur Beseitigung eines zentralen
wohnungspolitischen Instrumentes: die soziale Bindung von Wohnraum
durch die Gemeinnützigkeit", schlägt der GBV-Obmann Alarm.
Die "Rechnung" zahlen die Mieter
Die Rechnung für den Ausverkauf des sozialen Wohnungsbestandes zur
Budgetsanierung hätten dabei vor allem die Mieter und die
Wohnungssuchenden zu bezahlen. Zwar sollen - so von der Regierung
versprochen - durch weitere Gültigkeit des Par. 20 WGG die Mieten für
Wohnungen in Gebäuden, die an private Investoren verkauft worden
sind, unverändert bleiben.
Mietensteigerungen sind dennoch zu befürchten, da
renditeorientierte Investoren alle Ertragsmöglichkeiten ausschöpfen
würden. "Kein Investor wird", betont Wurm, "sein Kapital zu 3,5
Prozent Verzinsung - so wie es die GBV machen - im Wohnbau
investieren". Aus der Kompensation von GBV-Eigenmittel durch
Fremdkapital zu Bankzinssätzen seien im Schnitt Mietensteigerungen
von rd. 5 Schilling pro Quadratmeter und Monat zu erwarten, in
neueren Bauten sogar mehr als 10 Schilling. Auch an GBV-Auflagen wie
die Pflicht zur Nachverhandlung von Kreditzinsen für Baudarlehen sind
private Eigentümer nicht gebunden.
Auf Ertrag ausgerichtete Eigentümer würden auch die Obergrenzen
beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB), bei
Verwaltungspauschalen und Garagenmieten voll ausschöpfen. Beim EVB
"sind Steigerungen um bis zu S 5,-/m2 und Monat drinnen".
Aus der Privatisierung der Wohnungen wäre auch eine Schwächung der
Mieter-Position zu erwarten, streicht der GBV-Obmann hervor. Das
betreffe etwa die bei GBV vorgeschriebene Vergabe der Wohnungen nach
sozialen Kriterien oder Belegsrechte von Gemeinden: "Wer nur auf
Erträge schaut, der wird auf diese Usancen keine Rücksicht nehmen und
überdies eher befristet vermieten. Die bei GBV übliche Sicherheit des
Wohnens wird künftig durch den drohenden Fristablauf des
Mietvertrages abgelöst". Ganz generell erwartet Wurm auch aus der
"wirtschaftlichen Logik privater Investoren" einen Druck in Richtung
Mieterhöhungen bei Neuvermietung und Weitergabe.
"Verlierer" in der Verkaufsrunde wären aber auch die Länder,
streicht Karl Wurm hervor. "Steht bei den Unternehmen weniger
gemeinnütziges Eigenkapital zur Verfügung - sei es durch Schmälerung
der Ertragsmöglichkeiten nach Abverkäufen und/oder verstärkte
Vermögensabfuhr an den Eigentümer - gehen entweder die Investitionen
im Wohnbau zurück, was die Bauwirtschaft gerade jetzt bestimmt nicht
brauchen kann". Oder die öffentliche Hand müßte verstärkt
subventionieren: durch Erhöhung der bauwirksamen Förderungen resp.
der Unterstützungen in Form der Wohnbauhilfe als Ausgleich für
gestiegene Wohnkosten.
"Ein legistischer Schnellschuß der Regierung gefährdet ein
bewährtes wohnungspolitisches Instrumentarium - die soziale Bindung
von Wohnraum durch die Wohnungsgemeinnützigkeit" -, warnt der
GBV-Obmann: "Was als Einmal-Bonus für das Budget gedacht ist - der
Verkauf von Wohnungen und gemeinnützigen Unternehmen -, wird sich als
Langzeit-Malus für das gesamte Wohnungssystem in Österreich
erweisen".
Rückfragehinweis: Österreichischer Verband gemeinnütziger
Bauvereinigungen
Verbandsdirektor Theodor Österreicher
Bösendorferrstraße 7, 1010 Wien
Tel.: (01) 505 58 24 21
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