• 21.11.2000, 13:18:10
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  • OTS0216

GPA: Erstmals Kollektivvertrag für gewerbliche Finanzdienstleister

Weitere Gespräche über Evaluierung

Wien (GPA/ÖGB). Ab 1.Jänner 2001 gilt für mehr als 15.000
Angestellte im Bereich der gewerblichen Finanzdienstleistungen ein
neuer und einheitlicher Kollektivvertrag.++++

Der Kollektivvertrag betrifft Angestellte bei
Ausgleichsvermittlern, Auskunfteien und Kreditvermittlern, Geld-,
Kredit- und Bausparvermittlern, Leasingunternehmen,
Pfandleihunternehmen, Vermögensberatern, Vermögensverwaltern,
Versteigerern und Wertpapierdienstleistern.

Im Rahmen des Kollektivvertrages wurden die Fragen der
Arbeitszeit, die Überstundenabgeltung, das Verwendungsgruppenschema
bzw. Mindestgrundgehaltsschema sowie das 13. und 14. Gehalt
geregelt. Die Verhandlungen mit der Sektion Handwerk, Gewerbe,
Dienstleister bzw. dem Fachverband Finanzdienstleister in
Wirtschaftskammer erfolgte in einem konstruktiven Klima. Die
Sozialpartner werden Gespräche über die Evaluierung des
Kollektivvertrages weiterführen. Für die GPA sind auch Standards bei
der Aus- und Weiterbildung in dieser Branche sehr wichtig.

"Mit dem Abschluss eines Kollektivvertrages für gewerbliche
Finanzdienstleister ist der Gewerkschaft der Privatangestellten
(GPA) ein wichtiger Schritt in einem Bereich gelungen, der bislang
weitgehend ohne bzw. wenigen kollektiven Rechtsnormen auskommen
musste und bringt für die betroffenen Angestellten klare und
qualitativ bessere Regelungen”, betonte GPA-Vorsitzender Hans
Sallmutter anlässlich des gestrigen Abschlusses.(ff)

ÖGB, 21. November 2000 Nr. 989

Rückfragehinweis: Mag. Martin Panholzer, 313 93 / 511, 0676 / 817 111
511

eMail: martin.panholzer@gpa.at

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