• 21.11.2000, 13:07:21
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  • OTS0212

KV-Abschluss für 50.000 Angestellte im Gewerbe

Unbefristete Regelung für Frauen-Nachtarbeit in Call-Center

Wien (GPA/ÖGB). Der KV-Abschluss für ca. 50.000 Angestellte im
Gewerbe (z.B Arbeitskräfteüberlasser, Technische Büros,
Textilgewerbe. Chemisches Gewerbe u.v.m) brachte eine Erhöhung der
Mindestgrundgehälter um 2,2 Prozent sowie eine Erhöhung der
Lehrlingsentschädigungen um ebenfalls 2,2 Prozent.++++

Der Kollektivvertrag beinhaltet auch eine Regelung für die Frauen-
Nachtarbeit in Call-Center im Rahmen eines
Angestelltendienstverhältnisses, die ab dem 1.Jänner 2001
unbefristet gilt. Damit wurde auch in dieser Branche bezüglich
Nachtarbeit von Frauen ein kollektivvertraglicher Qualitätsstandard
gesetzt.

Einigung gab es auch der Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigung
bzw. des Nachtarbeitszuschlages.(ff)

ÖGB, 21. November 2000 Nr. 988

Rückfragehinweis: Mag. Martin Panholzer, 313 93 / 511, 0676 / 817 111
511

eMail: [email protected]

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