• 13.11.2000, 10:46:27
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  • OTS0113

Oberster Gerichtshof bestätigte AK-Rechtsmeinung: Arbeitgeber muss Bildschirmbrillen bezahlen=

Linz (AKO) Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Bildschirmbrillen
bezahlen. Dies entschied nun der Oberste Gerichtshof in einem
Rechtsstreit zwischen einem Postbediensteten und der Österreichischen
Post AG. "Damit wurde nicht nur der Rechtsmeinung der Arbeiterkammer,
sondern auch dem geltenden EU-Recht entsprochen", erklärt dazu
AK-Präsident Hubert Wipplinger.

Der mit dem Erstellen von Autobusfahrplänen betraute Postler sitzt
an seiner Linzer Arbeitsstätte oft acht Stunden pro Tag vor dem
Bildschirm. Vom Arbeitsmediziner wurde ihm geraten, eine
Bildschirmbrille zu tragen. Die ihm vom Augenarzt verschriebene
Sehhilfe kostete rund 5800 Schilling. Der Arbeitgeber weigerte sich,
dafür aufzukommen und bezahlte nur den Selbstbehalt für Heilbehelfe
in Höhe von 276 Schilling. Die Krankenkasse gewährte einen Zuschuss
von 404 Schilling.

Das Gesetz sieht allerdings klar vor, dass dem Arbeitnehmer "aus
der Verwendung einer Bildschirmbrille kein finanzieller Nachteil
erwachsen darf". Die Kosten hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu
tragen, die zuständige Sozialversicherung ist nur dann zum Zahlen
verpflichtet, wenn die Bildschirmbrille medizinisch notwendig ist und
normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Dabei ist im
Einzelfall zu entscheiden, ob sie als Arbeitsbehelf dient oder ob sie
zur Erhaltung der Gesundheit notwendig ist.

Während eine Lesebrille nur auf kurze Distanzen wirkt, muss die
Bildschirmbrille die jeweiligen Abstände vom Auge zum Bildschirm, zur
Tastatur und zu den Arbeitsunterlagen ausgleichen. Daher sind die
Gläser auch teurer als jene für normale Brillen.

Der Postbedienstete hatte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe
gewandt, die für ihn vor Gericht ging. Die Post wurde nun nach einem
fast zweieinhalbjährigen Rechtsstreit dazu verurteilt, ihrem
Beschäftigten rund 3500 Schilling zu ersetzen. Der volle Betrag muss
in diesem Fall deshalb nicht bezahlt werden, weil rund 2000 Schilling
der Mehraufwand für eine spezielle aufwändige Entspiegelung waren,
die als nicht unbedingt notwendig angesehen wurde.

Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich

Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0732) 6906-2182
presse@ak-ooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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