- 10.11.2000, 10:58:05
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- OTS0105
Arbeitslosengeld - längere Anwartschaftszeit inakzeptabel
ÖGB Driemer: Erhöhung der Anwartschaft für Arbeitslosengeld trifft zwar weniger Bauarbeiter, diese jedoch umso härter
Wien (GBH/ÖGB). Der jüngste Vorschlag der blau-schwarzen
Regierungsmehrheit für Eingriffe in das
Arbeitslosenversicherungsrecht zeigt, wie Johann Driemer, der
Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz und ÖGB-Vizepräsident
hervorhebt, von einer erschreckenden sozialen Kälte.++++
Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die
Anwartschaft nach geltendem Recht erfüllt, wenn der Arbeitslose in
den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt
52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt
war. Erleichterungen gibt es lediglich für Arbeitslose, die das
Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen. Bei
jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die
Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten
vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt 26 Wochen im Inland
arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.
Nach den neuesten Vorschlägen der blau-schwarzen
Regierungsmehrheit sollte diese Anwartschaftsvoraussetzung von 26
Beschäftigungswochen auf 28 Beschäftigungswochen erhöht werden. In
der Bauwirtschaft - konkret bei den ArbeitnehmerInnen, die dem BUAG
(Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) unterliegen,
erwerben jährlich rund 2.000 bis 2.500 ArbeitnehmerInnen
Beschäftigungszeiten von lediglich 26 oder 27 Beschäftigungswochen
in BUAG-Betrieben. "Die ArbeitnehmerInnen, die von dieser Maßnahme
betroffen wären, sind zwar deutlich weniger als jene bei einer
Streichung des Arbeitslosengeldes für ein Monat. Jeder einzelne
Bauarbeiter hätte eine gewaltige Verschlechterung seiner Lage zu
bewältigen", erklärt Driemer.
Notstandshilfe ist kein Ausweg
Wer die Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslosengeld nicht
erfüllt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und nicht jeder
dieser ArbeitnehmerInnen kann dann auf Notstandshilfe ausweichen.
Eine Notstandshilfe wird nur dann gewährt, wenn sich der Arbeitslose
in einer Notlage befindet, eine solche liegt vor, wenn ihm die
Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist. Bei
der Beurteilung der Notlage werden die gesamten wirtschaftlichen
Verhältnisse des Arbeitslosen sowie der mit ihm im gemeinsamen
Haushalt lebende Ehepartner (Lebensgefährte) berücksichtigt,
außerdem führen bestimmte Einkommen zu einer weiteren Reduktion des
Anspruches.
Die Zahl von 2.000 betroffenen Bauarbeitern berücksichtigt laut
Driemer auch schon den Umstand, dass einige dieser ArbeitnehmerInnen
unter Umständen in anderen Branchen eine kurzfristige Beschäftigung
erlangen können. "Es ist aber geradezu lächerlich zu glauben, dass
es möglich wäre, alle arbeitslosen Bauarbeiter im Winter als
Schiwarte, Schneeschaufler oder Supermarktkassierer unterzubringen",
kritisiert Driemer.
Er verweist auch darauf, dass das Jahresbeschäftigungsmodell für
die Bauwirtschaft zwar zu einer deutlichen Verlängerung der
Beschäftigung für jeden einzelnen Bauarbeiter geführt hat, dieses
aber einerseits nur dann wirken kann, wenn ausreichend Aufträge
vorhanden sind und andererseits zu einer Verschiebung innerhalb der
betroffenen ArbeitnehmerInnen geführt hat. Bauarbeiter, die früher
vielleicht nur 24 Beschäftigungswochen und somit keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erworben haben, erreichen mit diesem Modell nun
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im folgenden Winter.
Stopp dem Sozialabbau
Driemer stellt jedoch klar: "Jede Verlängerung der
Anspruchsvoraussetzungen für erneute Inanspruchnahme des
Arbeitslosengeldes um eine Woche bedeutet, dass rund 1.000
Bauarbeiter im folgenden Winter kein Arbeitslosengeld erhalten. Eine
solche Regelung wäre nicht nur zynisch und unsozial, sondern würde
diese Menschen bewusst in die Armut treiben."
"Ich fordere die Regierungsmehrheit auf, endlich mit ihrer
Politik des Sozialabbaus bei den sozial Schwächsten aufzuhören und
ihre Pläne für Eingriffe in die Arbeitslosenversicherung
aufzugeben", erklärt Driemer. Driemer abschließend: "Diese Menschen
erbringen Beiträge in der Arbeitslosenversicherung - die außerdem
ausreichende Überschüsse besitzt - und jetzt sollen sie der Sparwut
der Regierung zum Opfer fallen." (aw)
ÖGB, 10. November 2000 Nr. 950
Rückfragehinweis: Gewerkschaft Bau-Holz
Büro des Bundesvorsitzenden
Dr. Stefan Mann
Tel.: 01 / 40 147 / 296 DW
E-Mail: [email protected]
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