• 03.11.2000, 12:08:54
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  • OTS0144

KV-Verhandlungen: Abschluss in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie erzielt

Mindestgehälter steigen um durchschnittlich 2,8% - Bei IST-Gehältern bleibt die schillingmäßige Überzahlung aufrecht

Wien (PWK946) - In der Nahrungs- und Genussmittelindustrie haben
sich die Sozialpartner am Donnerstag in den späten Abendstunden doch
noch auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 6.000 Angestellten
einigen können. Die Mindestgehälter steigen je nach Verwendungsgruppe
zwischen 2,7% und 3% (Verwendungsgruppe M I und M II ohne
Fachmatura). Bei den IST-Gehältern konnte die Arbeitgeberseite
erreichen, dass zwar eine schillingmäßige Überzahlung wie bei den
Arbeitern aufrecht bleibt, eine prozentuelle Erhöhung jedoch der
Vergangenheit angehört. Die Lehrlings- und Aufwandsentschädigungen
werden durchschnittlich um 3,4 % erhöht.

Weiters einigten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter
darauf, die in der Metallindustrie beschlossenen Regelungen im
Rahmenrecht wie z.B. eine Vereinbarung zur Altersteilzeit voll
inhaltlich zu übernehmen. (MH)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Presseabteilung
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