- 25.10.2000, 12:19:46
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ARBÖ: Neuer Strafenkatalog-Entwurf hat reine "Abzockmentalität"
Behörde hat ausreichende Möglichkeiten Rowdys aus dem Verkehr zu ziehen
Wien (ARBÖ) - Für den ARBÖ hat der Entwurf des
Verkehrsministeriums zur 21. Straßenverkehrsnovelle reine
Abzockmentalität, ohne am Problem zu rühren. Denn
Verkehrssicherheit hängt vielmehr von konsequenter und
intelligenter Überwachung und bewusstseinsbildenden Maßnahmen, als
von erhöhten Strafen ab.
Auch der zweite Entwurf eines Strafenkataloges wird vom ARBÖ
strikt abgelehnt. ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter begründet
dies damit: "Im Kraftfahrgesetz gibt es bereits genügend
Möglichkeiten, Rowdys von den Straßen zu holen und mit
Führerscheinentzug vorzugehen. Wir brauchen weder neue Gesetze,
noch höhere Strafen und wir treten auch einer Einführung eines
Punkteführerscheins entgegen."
Seit 1972 sinkt die Zahl der Verkehrstoten in Österreich
kontinuierlich - von damals knapp 3000 auf derzeit etwa 1000 pro
Jahr. Die Richtung stimmt, aber nur mit einem vernünftigen Bündel
an Maßnahmen kann man diese Zahl weiter senken.
Nach Meinung der ARBÖ-Verkehrsexperten muss zur
Bewusstseinsbildung und Überwachung verstärkt Unfallforschung dort
betrieben werden, wo es besondere Gefahrenstellen gibt.
Gefahrenstellen gehören ausgemerzt und die Straßen baulich in
einen einwandfreien, sicheren Zustand gebracht. "Geradezu
fahrlässig ist es, wichtige Straßenbauvorhaben auf die lange Bank
zu schieben - mit der mangelhaften Finanzierung des Straßenbaus
wird der Verkehrssicherheit ein schlechter Dienst erwiesen",
kritisiert ARBÖ-Präsident Dr. Schachter.
Nach Meinung des ARBÖ können Rechtsvorschriften, die nicht von
der Exekutive überwacht werden, auch nicht zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit beitragen. Überwachung ist notwendig. Wenn man
nicht mehr Beamte auf die Straßen schicken kann, dann sollte die
Überwachung risikobezogener und effizient bei den Gefahrenstellen
erfolgen. Dr. Schachter: "Tempoüberprüfungen stellen sich oft als
reine Fiskalmaßnahme dar, wenn nicht dort kontrolliert wird, wo
die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefährliche
Folgen haben kann."
Alle Kraftfahrer sind nach Ansicht des ARBÖ aufgerufen sich an
die Gesetze zuhalten, die Exekutive hat risikobezogene Kontrollen
durchzuführen und die Behörden die Gesetze zu vollziehen. "Wer
Rasern und Schwerstalkoholisierten den Führerschein belässt,
obwohl Gesetzesbestimmungen vorhanden sind, darf sich nicht
wundern, wenn nach neuen Gesetzen gerufen wird", betont
abschließend der ARBÖ.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
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