- 21.10.2000, 14:57:22
- /
- OTS0083
ÖGB: Bartenstein soll endlich Sperre des Arbeitslosengeldes zurücknehmen
Die Vereinbarungen liegen vor, nun soll die Regierung auch danach handeln
Wien (ÖGB). "Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich von der
vierwöchigen Sperrfrist bei einvernehmlicher Kündigung und bei
Dienstverträgen mit zeitlicher Befristung Abstand zu nehmen",
erklärt der Leitende Sekretär im ÖGB Dr. Richard Leutner erneut mit
Nachdruck.++++
Es ginge nicht an, dass Wirtschaftsminister Martin Bartenstein
die Vereinbarungen der Sozialpartner als "Absichtserklärung" abtue,
wie er dies im heutigen Ö1-Mittagsjournal getan habe, und weiterhin
die Arbeitslosengeldsperre nicht ausschließe, so Leutner.
Bartenstein nehme gleichzeitig alle ArbeitnehmerInnen in Geiselhaft,
indem er sie mit der Sperre des Arbeitslosengeldes bedrohe.
Eine vierwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes trifft schließlich
alle, Saison- und Bauarbeiter genauso wie Karenzvertretungen,
Vertragsbedienstete oder Lehrlinge. Leutner: "Damit würden alle
ArbeitnehmerInnen bestraft werden."
Die geplanten Verschlechterungen im Arbeitslosenbereich sind ein
weiteres Zeichen dafür, dass die Bundesregierung nicht spare,
sondern eine Verteilung von Arbeitnehmern hin zu Unternehmern
betreibe, stellt Leutner fest: "Durch die 0,5-prozentige Arbeitgeber-
Beitragssenkung, die die Regierung den Unternehmern in Aussicht
gestellt hat, werden diese um mehr als drei Milliarden Schilling
entlastet. Dieses Vorhaben versucht die Regierung nun über Abbau der
sozialen Leistungen, wie Sperre des Arbeitslosengeldes, zu
finanzieren. Und da geht die Gewerkschaft sicher nicht mit!"(gn)
Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Gabriele Nigl
Tel. (01) 534 44
Fax.: (01) 533 52 93
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.oegb.at
ÖGB, 21. Oktober 2000
Nr. 888
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (01) 534 44/
Fax.: (01) 533 52 93
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB/NGB






