- 19.10.2000, 16:12:32
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- OTS0318
Keine Schonung der "kleinen Leute" in der Kunst- und Medienbranche
Arbeitslose Künstler: Bitte warten
Wien (KMSfB/ÖGB). Als hätten sie es nicht schon schwer genug, wird
das untere Drittel der Einkommensbezieher in Österreich durch die
Einführung einer Wartefrist auf das Arbeitslosengeld noch einmal
schwer belastet.++++
Im Klartext: Wer in Zukunft seinen Dienstvertrag einvernehmlich
löst oder in einem befristeten Dienstverhältnis arbeitet, wird am
Ende bestraft. Bisher mußten nur diejenigen diese Wartefrist in Kauf
nehmen, die die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Jetzt sind
nicht nur die klassischen Saisonarbeiter im Tourismus und in der
Baubranche betroffen, sondern rund 80.000 Frauen, die als
Aushilfskräfte oder Karenzvertretung arbeiten und viele Beschäftigte
in sogenannten "Neuen Berufen" (Informationstechnologie) und auch
alle Bühnendienstverhältnisse nach dem Schauspielergesetz und
befristete Dienstverhältnisse im gesamten Kunst- und Medienbereich.
Tausende Schauspieler, Tänzer, etc. würden in den Ruin getrieben!
Die derzeitige Regierung kündigte eine "Abfederung" für jene an,
die mehr als einmal pro Jahr betroffen wären oder deren
Arbeitsverhältnisse kürzer als 62 Tage dauern. Aber: Nach den
bisherigen Erfahrungen besteht kein Zweifel, dass es trotzdem zu
Verlusten bei Einkommen und sozialer Absicherung kommen würde.
In der Informationstechnologie arbeiten vornehmlich junge Leute,
oft als "Neue Selbständige" oder auch mehrfach geringfügig
Beschäftigte mit 3.977 Schilling im Monat ohnehin nur minimal
sozialversichert. Für sie wäre der zusätzliche Ausfall eines Monats
auch mit "Abfederung" eine Katastrophe. Auch in der Filmbranche gibt
es so gut wie ausschließlich befristete Arbeitsverträge und eine hohe
Arbeitslosigkeit, kombiniert mit der erfolgten drastischen Reduktion
der Filmförderung wird die angespannte soziale Situation weiter
verschärft.
KMSfB-Vors.-Stv. Rudi Widmar: "Bei einem Filmprojekt über zwei bis
drei Monate muss sich ein Kleindarsteller oder eine technische
Hilfskraft in Zukunft überlegen, ob sie sich ein Engagement überhaupt
leisten kann. Angenommen, pro Jahr gibt es drei Projekte, die je zwei
bis drei Monate dauern und von jeweils zwei Monaten Arbeitslosigkeit
unterbrochen werden: Dann reduziert sich das Einkommen um ein
Sechstel. Keiner in unserer Branche kann es sich leisten, nur für ein
paar Monate zu arbeiten und dann ein Monat kein Geld zu bekommen.
Diese Gesetzesänderung führt für viele direkt zu Verzweiflung und
Armut." Dazu: Schon bei einem Partnereinkommen von 13.000 Schilling
fällt der Anspruch auf Notstandshilfe zur Gänze weg!
Rudi Widmar: "Die Regierung bittet die Arbeitnehmer zur Kasse. Von
einer Schonung der sogenannten 'kleinen Leute' ist keine Rede mehr!
Diese Regelung muss zurückgenommen werden".
Die Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe hat daher Briefe
an alle Abgeordneten zum Nationalrat gerichtet, in denen noch einmal
nachdrücklich auf die Mitschuld an dem zu erwartenden Elend bei der
Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung hingewiesen wird.
ÖGB, 19. Oktober 2000
Nr. 883
Rückfragehinweis: Thomas Linzbauer
Gewerkschaft KMSfB
Tel. (01) 31316-83802
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