- 19.10.2000, 09:04:42
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Tauerntunnel-Unfall: Auftraggeber zur Verantwortung ziehen!
Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft übermittelt
Wien (HTV/ÖGB). Eine Sachverhaltsdarstellung des
Tauerntunnel-Unfalles wurde heute, Mittwoch, von der Gewerkschaft
Handel, Transport, Verkehr (HTV) mit dem Ersuchen um strafrechtliche
Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Salzburg übergeben. "Die
22-stündige Einsatzzeit mit nur kurzer Pause war die Begründung für
das Urteil gegen den Unfallslenker, wobei die Richterin vermerkte,
dass diese Strafe als Abschreckung für alle LKW-Lenker gedacht sei.
Und wo bitte bleibt die Verantwortung des Arbeitgebers?" fragt Georg
Eberl, Fachsekretär der Bundessektion Transport in der HTV.++++
Eberl: "Alle LKW-Fahrer handeln im Auftrag des Arbeitgebers und
dieser gibt ebenso die Termine für die Be- bzw. Entladung vor. Es ist
keine Seltenheit, dass LKW-Lenker 17.000 km und mehr im Monat
zurücklegen und noch dazu illegale Entlohnung, nämlich nach
gefahrenen Kilometern, erhalten. Diese Umstände führen dazu, dass
laufend schwere Unfälle passieren und dann die Lenker mit
schwerwiegenden Konsequenzen rechnen müssen."
Den Lenkern, so Eberl, werden von den Auftraggebern Zeitvorgaben
gegeben, die unter den gesetzlichen Bestimmungen nie durchführbar
wären. "Die LKW-Fahrer werden von den Arbeitgebern in illegale
Situationen gedrängt und wenn etwas passiert, sind die Auftraggeber
fein aus dem Schneider. Nach einer EU-Verordnung sind die Arbeitgeber
jedoch verpflichtet, die Einhaltung der Ruhebestimmungen zu
überprüfen. Daher stellt sich die Frage, ob bei diesen Unfällen nicht
auch eine Mitschuld der Auftraggeber besteht und diese auch zur
Verantwortung gezogen werden sollten."
Als nachahmenswertes Beispiel bezeichnet die Gewerkschaft HTV das
Vorgehen des Landesgendarmeriekommandos Tirol. "Ein LKW-Fahrer hatte
25 Stunden hinter dem Lenkrad verbracht - auf der Fahrt aus hatte er
sich eine Ruhezeit von nur vier Stunden gegönnt. Bei einer
Verkehrskontrolle in Tirol wurde das Fahrzeug abgestellt und der
Lenker mit dem Zug nach Hause geschickt. Für diese umsichtige
Handlungsweise kann ich mich bei den zuständigen Beamten nur
aufrichtig bedanken. Ich bin der Ansicht, dass es sich dabei um einen
Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit im Interesse aller
Verkehrsteilnehmer handelt", zeigt sich Eberl erfreut.
"Im Rahmen der Aktion 'Übermüdung tötet' fordern wir, dass
Überschreitungen der Lenkzeit und die Nichteinhaltung der Ruhezeiten
ebenso mit dem Abstellen des Fahrzeugs geahndet werden, wie Alkohol
am Steuer", schließt Eberl. (hk)
ÖGB, 19. Oktober 2000
Nr. 876
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