Fundierter Denk- und Arbeitsansatz für Gesetzgeber und Öffentlichkeit
Wien, 2000-10-04 (fpd) - "Am Donnerstag, dem 5. Oktober, wird die
umfassend und auch weitreichend angelegte Justiz-Enquete-Kommission
mit dem Titel ‚Die Reaktionen auf strafbares Verhalten in Österreich,
ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit‘ ihre Arbeit
aufnehmen. Weitere Termine sind zunächst für 10. Oktober sowie 7. und
14. November vorgesehen", erläuterte der freiheitliche Justizsprecher
Abg. Dr. Harald Ofner bei seiner heutigen Pressekonferenz. ****
Die Kommission sei hochrangig besetzt: "Nicht weniger als sechs
Universitätsprofessoren werden sich an den Darstellungen und
Diskussionen beteiligen, nämlich Burgstaller, Fuchs, Höpfel und
Steininger aus Wien, Schick aus Graz und Bertel aus Innsbruck. Als
weiterer Experte wird unter anderem der ehemalige Dritte Präsident
des Nationalrates Dr. Siegfried Dillersberger, Kufstein, zugezogen
sein", freute sich Ofner.
"Die Richtervereinigung wird durch ihren Vizepräsidenten Reissner,
Wien, sowie durch Dr. Aistleitner, Linz, vertreten sein, die
Staatsanwaltschaft durch den Leitenden Oberstaatsanwalt von Graz,
Lambauer, sowie durch den Leitenden Saatsanwalt Hofrat Matousek, Wr.
Neustadt, und durch die Staatsanwältin Loderbauer aus Linz, das
Justizministerium durch Sektionschef Miklau sowie durch die Leitenden
Staatsanwälte Pleischl und Manquet", erläuterte Ofner.
"Es werden auch der Präsident des Jugendgerichtshofes, Jesionek, der
Generalprokurator a.D. Otto F. Müller als Experten an den Beratungen
teilnehmen, ferner der Vorsitzende der Richter und Staatsanwälte in
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Schröder. Die Rechtsanwälte
haben Dr. Ainedter und Dr. Elisabeth Rech, beide Wien, sowie Dr.
Moringer, Linz, entsendet", führte Ofner näher aus.
"Den Vorsitz wird Justizminister a.D. Abg. Harald Ofner führen, als
Stellvertreter werden ihm die Abgeordneten Maria Fekter und Johannes
Jarolim zur Seite stehen. Insgesamt werden fünf Abgeordnete der SPÖ,
je vier der Freiheitlichen und der ÖVP und eine der Grünen der
Kommission angehören", so Ofner.
Die Beratungen würden öffentlich, das heißt, "medienöffentlich",
geführt werden. Die Arbeit werde sich in drei Teilgebiete gliedern,
die hintereinander der Abhandlung zugeführt werden sollten :
1. Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen im gerichtlichen Strafrecht
(Strafgesetzbuch und strafrechtliche Nebengesetze)
Er, Ofner, glaube, daß es hier stark um die angebliche oder wirkliche
Unausgewogenheit der Vermögensdelikte auf der einen und der
Gewaltdelikte auf der anderen Seite gehen werde.
2. Anwendungsbereich der Diversion, insbesondere unter
Berücksichtigung der Schwere der Schuld und der Wiedergutmachung des
entstandenen Schadens (unter Sicherstellung der vollen fachgerechten
Information des Opfers über das Ausmaß der ihm zustehenden
Ansprüche), Vor- und Nachteile der Diversion sowie eventuell
Ausschluß von bestimmten Tatbeständen aus der Anwendung der
Diversion.
"Dies wird politisch der brisantere Bereich sein. Die Diversion hat
sich ohne Zweifel bewährt, es stellt sich aber die Frage, was
geändert werden soll. Die Höchststrafdrohung von fünf Jahren ist hier
zu hoch angelegt. Sie umfaßt etwa auch Delikte wie Körperverletzung
mit schweren Dauerfolgen (z.B. Blindheit)", erläuterte Ofner.
3. Verhältnismäßigkeit verwaltungsstrafrechtlicher Strafdrohungen
(einschließlich der Frage der Absorption bzw. Kumulation von Strafen)
und Ausgewogenheit von gerichtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen
Strafdrohungen zueinander, insbesondere auch im Finanzstrafverfahren.
"Die vier noch für heuer anberaumten Sitzungen sollen der Bewältigung
des erstangeführten Themas dienen. Den politischen Schwerpunkt wird
wohl der Problemkreis ‚Anwendungsbereich der Diversion‘ bilden, sehr
umfangreich und kompliziert, wahrscheinlich aber nicht entsprechend
öffentlichkeitswirksam, wird sich das drittangeführte Thema
darstellen", meinte Ofner.
Ofner meinte weiters, daß die Beratungen der Enquete-Kommission alles
in allem wohl die ganze laufende Legislaturperiode in Anspruch nehmen
würden. Es sei anzunehmen, daß von ihren Beratungen maßgebliche
Impulse für die künftige Gestaltung der Strafrechtspflege, weit über
die eigentlichen Themenkreise hinaus, ausgehen würden.
"Es wird dadurch eine umfassende Diskussion erzeugt werden, die
fundierte Denk- und Arbeitsansätze für den Gesetzgeber, die
politische und die Medienöffentlichkeit ergibt", schloß Ofner.
(Schluß)
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