- 27.09.2000, 13:58:14
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Verzetnitsch fordert Rücknahme ungerechter Maßnahmen
Vier-Augen-Gespräch mit Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
Wien (ÖGB). ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch sprach heute mit
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel über die geplanten
Regierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die österreichischen
ArbeitnehmerInnen. Dabei stellte Verzetnitsch gegenüber dem
Bundeskanzler fest, dass er sich eine Rücknahme dieser ungerechten
Maßnahmen durch die Bundesregierung erwarte.++++
Bei diesem Vier-Augen-Gespräch legte der ÖGB-Präsident dem
Bundeskanzler die Betroffenheit der ArbeitnehmerInnen zu den
geplanten Regierungsmaßnahmen, insbesondere zur "sozialen
Treffsicherheit", dar und erneuerte seine Kritik an den unsozialen
Belastungspaketen. Präsident Verzetnitsch machte deutlich, dass im
Gegensatz zu den Vorhaben der befassten Experten, das
Regierungspapier zur "sozialen Treffsicherheit" ausschließlich
zusätzliche Belastungen und nicht erklärbare Leistungskürzungen für
einkommensschwache Familien, Arbeitslose, Unfallopfer und
ArbeitnehmerInnenfamilien mit studierenden Kindern beinhalte.
Zur geplanten Streichung der Mitversicherung des Ehepartners sagte
Verzetnitsch, dass von dieser Maßnahme besonders Frauen und Männer
mit niedrigen Einkommen betroffen seien und insbesonders jene, die
wegen der Einkommensanrechnung keine Notstandshilfe erhalten.
Die geplante Besteuerung der Unfallrenten würde im Ergebnis
Kürzungen dieser Renten um ein Drittel bedeuten. Bei einem
Gesamtaufwand von sechs Milliarden Schilling, würden demnach zwei
Milliarden Schilling weggesteuert werden. Diese Maßnahme bezeichnete
der ÖGB-Präsident als sozialpolitisch nicht akzeptabel, denn sie
führt vor dem Hintergrund der anderen Budgetpläne der
Bundesregierung, wie Absenkung des Unfallversicherungsbeitrages der
Arbeitgeber, Einschränkung der geplanten Stiftungsbesteuerung, zu
unakzeptablen Verteilungswirkungen für die ArbeitnehmerInnen. Zur
Kürzung der Familienzuschläge beim Arbeitslosengeld und der
Notstandshilfe erklärte Verzetnitsch gegenüber Schüssel, dass dies
für Familien mit niedrigen Einkommen eine zusätzliche
Armutsgefährdung bedeute.
Der ÖGB-Präsident erneuerte auch die Ablehnung der geplanten
Wartefrist von vier Wochen beim Arbeitslosengeld im Falle einer
einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses und bei
befristeten Dienstverhältnissen. Diese Regelung ist mit Sicherheit
nicht durchdacht. Verzetnitsch: "Es kann nicht sein, dass die von
diesen Maßnahmen betroffenen Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit
gedrängt werden und trotz eingezahlter Beiträge mindestens vier
Wochen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten."
Zu den Studiengebühren sagte Verzetnitsch, dass, von der
grundsätzlichen bildungspolitischen Kritik abgesehen, vor allem
ArbeitnehmerInnenhaushalte mit Kindern und jene, die neben dem Beruf
ein Studium absolvieren, von der Einführung einer Studiengebühr von
jährlich 10.000 Schilling besonders davon betroffen wären. (ew)
ÖGB, 27. September 2000
Nr. 789
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