OTS (Wien).- Hund ist nicht gleich Hund. Zumindest vor dem Gesetz.
Das mussten die Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer im Zuge
ihrer jüngsten Tariferhebung feststellen. Die Höhe der Hundesteuer
liegt in Niederösterreich pro Jahr und Gemeinde zwischen 90 und 500
Schilling.
Während in Zeillern für die Haltung eines Hundes nur 90 Schilling
kassiert werden, muss ein Schwechater für sein Tier an die Gemeinde
gleich 500 Schilling pro Jahr abliefern. Wie kann das sein? Ein Blick
in das NÖ Hundeabgabegesetz bringt Licht ins Dunkel. Denn dort heißt
es: "Die Hundeabgabe für Nutzhunde darf für einen Hund 90 Schilling
jährlich nicht übersteigen." Ist das gute Tier aber ein "Luxushund",
so darf die Gemeinde höhere Gebühren verlangen. Dabei kommt es nicht
auf Stammbaum oder Rasse an. Nutzhunde sind laut Gesetz "Hunde, die
zur Bewachung von einzelnstehenden Gebäuden , wenn diese von der
nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 Meter entfernt
sind, sowie von Warenvorräten oder Binnenschiffen notwendig sind."
Demnach ist jeder Hund, der im Ortsgebiet gehalten wird, automatisch
ein Luxusgeschöpf, für den die Gemeinde auch wesentlich höhere
Gebühren verlangen kann. - Ein Umstand, der viele Hundebesitzer in
Niederösterreich verärgert. "Aus zahlreichen Beschwerden wissen wir,
dass die Konsumenten durchaus bereit sind, ihren Beitrag zu zahlen.
Die Höhe ist jedoch oft umstritten", meint Günther La Garde,
Konsumentenschützer der AK-Niederösterreich. Eine mögliche Lösung
sieht er in der Zweckbindung der Hundesteuer: "Dass diese Beträge in
das allgemeine Budget laufen, stößt offenbar auf größtes
Unverständnis. Es würde Sinn machen, sie zum Beispiel für den
Tierschutz zu verwenden. Hier gibt es sehr viele ehrenamtliche
Helfer, deren Arbeit mit diesem Geld - immerhin rd. 30 Millionen
Schilling pro Jahr - unterstützt werden könnte", so La Garde.
Detailergebnisse der Erhebung:
Gemeinde Hundeabgabe pro Jahr
Amstetten 353,00
Baden 404,00
Bruck/Leitha 90,00
Gänserndorf 402,00
Gmünd 234,00
Gumpoldskirchen 180,00
Hernstein 185,00
Hohenau 185,00
Hollabrunn 180,00
Horn 240,00
Kirchberg/Wagram 180,00
Korneuburg 400,00
Lackenhof 240,00
Langenlois 200,00
Langschlag 180,00
Leobendorf 355,00
Lilienfeld 300,00
Litschau 180,00
Mistelbach 340,00
Neunkirchen 280,00
Pöchlarn 180,00
Puchenstuben 90,00
Purkersdorf 400,00
Scheibbs 90,00
Schwechat 500,00
Spillern 180,00
St.Pölten 450,00
Waidhofen/Thaya 300,00
Zeillern 90,00
Zistersdorf 252,00
Rückfragehinweis: AKNÖ Konsumentenberatung
Tel.: 0802/3232-1616
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