- 13.09.2000, 10:38:01
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ÖGB gegen Rückschritt beim ArbeitnehmerInnenschutz
Angebliche Entbürokratisierung auf Kosten der Gesundheit
Wien (ÖGB). "Die geplante Reform des ArbeitnehmerInnen-Schutzes
ist nichts anderes als ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert. Unter dem
Schlagwort der Entbürokratisierung wird ein Anschlag auf die
Gesundheit der ArbeitnehmerInnen vorbereitet", läßt die Leiterin des
ÖGB-Referates für Humanisierung, Technologie und Umwelt (HTU), Renate
Czeskleba, kein gutes Haar an dem nun vorliegenden
Ministerialentwurf.++++
Für die ÖGB-Expertin strotzt der Entwurf nur so vor "Geschenken an
die Arbeitgeber und Gefahren für die ArbeitnehmerInnen". So soll die
Verpflichtung für den Arbeitgeber fallen, auf Verlangen den
Arbeitsinspektor bei der Kontrolle des Betriebes zu begleiten.
Gestrichen werden soll auch das Recht der Arbeitsinspektion
Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen als Auskunftspersonen vorzuladen.
"Zu allem Überdruss", so Czeskleba, "soll selbst im Wiederholungsfall
der Arbeitgeber keine Strafanzeige bekommen."
Völlig unverständlich ist es für die ÖGB-Expertin, dass
Arbeitsinspektoren noch öfter ihre Kontrollen anzumelden haben.
Czeskleba: "Abgesehen davon, dass dies allen internationalen
Verpflichtungen die Österreich eingegangen ist widerspricht, werden
den Arbeitsinpektoren damit die letzten Zähne gezogen. Damit
degradiert Arbeitsminister Bartenstein die Arbeitsinspektion zum
reinen Beratungsorgan der Unternehmer."
Ein weiteres unrühmliches Kapitel ist die Reduzierung der
Mindesteinsatzzeiten der Präventivkräfte und ArbeitsmedizinerInnen.
Für den ÖGB seien die derzeitigen Mindesteinsatzzeiten nicht auf
ewige Zeiten unantastbar, so die ÖGB-Expertin, aber über eine
Neuregelung kann erst nach eingehenden Studien der Erfahrungen mit
der derzeitigen Regelung verhandelt werden.
Czeskleba: "Eines ist klar, dieser Entwurf trägt die Handschrift
des Unternehmers Bartenstein und in einigen Punkten könnte es sowohl
zu einem Bruch mit den von Österreich unterzeichneten Übereinkommen
mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem EU-Recht
kommen. Unter Entbürokratisierung stelle ich mir nicht eine
Gefährdung der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen vor."(ff)
ÖGB, 13. September 2000
Nr. 729
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Franz Fischill
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