• 06.09.2000, 09:59:37
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  • OTS0073

Pirklhuber: Staatswald-Verkauf darf per Gesetz nicht Budget zugute kommen

Bundesforste müssen Verkaufseinnahmen reinvestieren

Wien (OTS) "Der Staatswald darf nicht zum Stopfen von Budgetlöchern
verwendet werden, rein privatwirtschaftliches Profitdenken ist hier
gänzlich fehl am Platz", so der Landwirtschaftssprecher der Grünen,
Wolfgang Pirklhuber. Anläßlich der gestrigen parlamentarischen
Sondersitzung zum Budget 2001 erneuerte Finanzminister Grasser die
Absicht der Bundesregierung, durch Arrondierungen bei den
Bundesforsten Einmalerlöse für das Budget lukrieren zu wollen. Bisher
war von 3 - 5 Mrd. öS die Rede.

"Ein Stopfen von Budgetlöchern würde der Substanzerhaltungspflicht
lt. Bundesforstegesetz entschieden zuwiderlaufen", so Pirklhuber. In
§ 1 Bundesforstegesetz 1996 ist die Substanzerhaltungspflicht
festgelegt (Verfassungsbestimmung!): "Erlöse aus Veräußerungen von
diesen im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften sind zum
Ankauf neuer Liegenschaften oder zur sonstigen Verbesserung der
Vermögenssubstanz zu verwenden." Sollten diese Mittel jedoch für die
Budgetsanierung verwendet werden, setzt sich die Regierung über diese
Verfassungsbestimmung hinweg, so Pirklhuber.

Bereits anlässlich der Ausgliederung der Bundesforste und Gründung
der AG im Jahr 1996 hatten die Grünen befürchtet, bei der nächsten
Budgetknappheit werde der Ausverkauf oder zumindest ein Teilverkauf
der Österreichischen Bundesforste in die Wege geleitet. Damals wurde
mit Mehrheitsbeschluß der damaligen SP/VP-Regierungskoalition die
Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget durch
Schaffung einer Aktiengesellschaft im 100%igen Besitz der Republik
Österreich beschlossen.

"Der Staatswald muß so bewirtschaftet werden, dass Wohlfahrts- und
Schutzfunktionen gewahrt bleiben", betont Pirklhuber. Er weist auf
die wichtigen öffentlichen Schutzfunktionen des Waldes wie Wasser-
und Quellschutz zur Erhaltung der Wasserqualität, Naturschutz,
Nationalparks sowie die Erholungsfunktion für die Freizeitgestaltung
hin. Die Österreichischen Bundesforste seien aus ökologischer Sicht
deshalb von so großer Bedeutung, weil für 46% dieser Gebiete
naturschutzrechtliche Bestimmungen gelten. Das Kerngebiet der
Bundesforste in der Alpenregion stellt eine bedeutende Reserve an
Trinkwasser dar. Abverkäufe würden die Substanz gefährden und
aufsplittern auf Privatbesitzer mit ihren jeweiligen Eigeninteressen.
Alarmierend sei auch, dass Bundesminister Molterer eine Studie über
die Wasservermarktung in Auftrag gegeben hat und die Vermarktung
durch internationale Konzerne nicht ausschließe.

Eine besondere Bedeutung haben die ÖBf AG auch, weil sie 25% des
gesamten österreichischen Schutzwaldes verwalten. Eine ausreichende
Betreuung dieses Schutzwaldes ist unerlässlich und unverzichtbar.
"Wird der Schutzwald vernachlässigt, sind die Siedlungsräume in den
Gebirgstälern akut gefährdet, Budgetexperten sind da untaugliche
Ratgeber," warnt Pirklhuber. Auch führe eine Vernachlässigung der
Schutzwälder zu verstärkter Erosion in den Steil- und Hochlagen und
mache verstärkte Wildbach- und Lawinenverbauung notwendig. Dies wäre
wiederum wesentlich kostspieliger als die Schutzwaldbetreuung,
schließt Pirklhuber.

Rückfragehinweis: Pressebüro der Grünen im Parlament

Tel.: (01) 40110-6697
http://www.gruene.at
eMail: [email protected]

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