- 31.08.2000, 09:03:16
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- OTS0055
Studienbeihilfe: Behinderten Studierenden steht mehr Geld zu!=
Wien (OTS) - Auch wenn Schüler und Studierende noch eine Weile
die Ferien genießen dürfen: Der nächste Herbst kommt bestimmt.
Bald werden wieder junge Leute vor den Inskriptions-Schaltern der
Unis Schlange stehen, und dann beginnt für viele das große Zittern
um die Studienbeihilfe.****
"Bei aller notwendigen Spargesinnung - für diese Leute geht es
um ihre berufliche Zukunft. Unnötige Härten sollten unbedingt
vermieden werden", betont Volksanwältin Ingrid Korosec. Und vor
allem Fehler der Behörde - so wie im Fall eines Wiener Studenten.
"Ohne Studienbeihilfe müsste ich das Studium aufgeben",
versichert er. Auch mit der staatlichen Unterstützung kann er sich
seit Jahren mehr schlecht als recht durchschlagen. Nebenbei zu
arbeiten, ist für ihn "so gut wie ausgeschlossen": Er ist zu 50%
behindert, was natürlich auch erhöhte Kosten für das Studium zur
Folge hat.
Zwtl. Ein Versehen ....
Warum sich der Student an die Volksanwaltschaft wandte: Bei
seinen Anträgen auf Studienbeihilfe wies er auf seine schwere
Behinderung regelmäßig hin. "Aber erst Anfang 2000 habe ich
erfahren, dass mir wegen dieser Behinderung eine erhöhte Beihilfe
zugestanden wäre."
Volksanwältin Korosec ging der Sache nach - und tatsächlich:
Die Behörde hatte seine Behinderung jahrelang einfach "nicht
bemerkt". Ein bedauerliches Versehen, sagt das zuständige
Ministerium und reagierte nach der Intervention von Volksanwältin
Korosec sofort. Die Behörde versprach, dem Studenten für den
gesamten Zeitraum seines Studiums den Erhöhungsbetrag
nachzuzahlen. Immerhin über 30.000.- Schilling. Eine Entscheidung,
die Ingrid Korosec begrüßt. Trotzdem: "Diesem Studenten und seiner
Familie wäre in ihrer ohnehin schwierigen Situation sicher mehr
damit gedient gewesen, wenn die Beihilfe von Anfang an korrekt
ausbezahlt worden wäre."
Noch etwas: Die Geschichte ist kein Einzelfall. Immer wieder
langen Beschwerden über die Studienbeihilfenbehörden auf dem
Schreibtisch der Volksanwältin ein. Deshalb ihre Forderung an die
Behörde: Etwas mehr Sorgfalt bei der Behandlung der Beihilfe-
Anträge. Und ihr Rat an behinderte Studenten: Sich nur nicht
abwimmeln lassen. "Studierenden, deren Grad der Behinderung mit
50% festgestellt wurde, steht eine erhöhte Studienbeihilfe zu."
Auch wenn mitunter einige Hartnäckigkeit erforderlich ist, bis
auch die Behörde das bemerkt!
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwältin Ingrid Korosec
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/131
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
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