• 24.08.2000, 12:08:21
  • /
  • OTS0170

ARBÖ: Brauchen keine neuen Gesetze und Privatsheriffs gegen Raserei

Verkehrsminister muss Sommerreiseverordnung verlängern

Wien (ARBÖ) - Die bedauerlichen Unfälle während diesen Sommer -
sowie das schwere Lkw-Unglück vom Montag - sind Anlass genug, dass
eine entsprechende Verkehrsüberwachung vorgenommen wird. Nach
Meinung des ARBÖ müssen dazu nicht neue gesetzliche Bestimmungen
erfunden werden. "Im Kraftfahrgesetz ist die Frage der
Verkehrszuverlässigkeit sehr genau definiert. Die Behörde hat
ausreichende Möglichkeiten, die "schwarzen Schafe” schon jetzt aus
dem Verkehr zu ziehen und mit Führerscheinentzug vorzugehen. Wir
brauchen keine neuen Gesetze und wir treten auch einer Einführung
eines Punkteführerscheins entgegen", so der ARBÖ-Präsident Dr.
Herbert Schachter.

Bewusstseinsbildung und Überwachung notwendig

Unbestritten ist, dass jeder Verkehrstote zuviel ist. Wie
erreichen wir einen sicheren Straßenverkehr? Nach Meinung der
ARBÖ-Verkehrsexperten muss zur Bewusstseinsbildung und Überwachung
verstärkt Unfallforschung dort betrieben werden, wo es besondere
Gefahrenstellen gibt. Gefahrenstellen, wie beispielsweise
Baustellen mit Gegenverkehrsbereichen auf Autobahnen, gehören
ausgemerzt und die Straßen baulich in einen einwandfreien,
sicheren Zustand gebracht. "Geradezu fahrlässig ist es, wichtige
Straßenbauvorhaben auf die lange Bank zu schieben - mit der
mangelhaften Finanzierung des Straßenbaus wird der
Verkehrssicherheit ein schlechter Dienst erwiesen", kritisiert
ARBÖ-Präsident Dr. Schachter.

Überwachung ist notwendig. Wenn man nicht mehr Beamte auf die
Straßen schicken kann, dann sollte die Überwachung risikobezogener
und effizient bei den Gefahrenstellen erfolgen. Dr. Schachter:
"Tempoüberprüfungen stellen sich oft als reine Fiskalmaßnahme dar,
wenn nicht dort kontrolliert wird, wo die Überschreitung der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefährliche Folgen haben kann."

NEIN zur Verkehrsüberwachung durch Private

Der ARBÖ vertritt die Auffassung, dass die Überwachung des
fließenden Verkehrs einen wichtigen Stellenwert betreffend
Verkehrssicherheit hat. Das bedeutet, dass die Überwachung des
fließenden Verkehrs nicht an Private zu übertragen ist, sondern
dass solche Maßnahmen von geschulten Organen der Exekutive
vorzunehmen sind.

Dr. Schachter: "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass
Radar und Laserpistolen aus fiskalischen Gründen eingesetzt
werden. Wenn es weiterhin Schule macht, dass Gemeinden, Länder und
nunmehr allenfalls auch der Bund Teilaufgaben an Private
auslagert, ist dies der Verkehrssicherheit äußerst abträglich."

Der ARBÖ sieht bei den "Privatsheriffs" darin die Gefahr, dass
sie vor allem versucht sind, ihre Existenz unter Beweis zu stellen
und daher an jenen Stellen kontrollieren, wo
Geschwindigkeitsüberschreitungen mangels fehlender Plausibilität
für die Begrenzung vorkommen. Dr.Schachter: "Solche Maßnahmen
dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern führen dazu, dass das
Verhältnis Bürger zur Exekutive getrübt wird. Letztendlich würde
dies, auch wenn Private die Messungen vornehmen, der Exekutive
angelastet."

Dazu kommt, dass die "Privatsheriffs" keinen Rechtsstatus wie
die Exektuvibeamten haben. Ihre Anzeigen gelten wie Anzeigen von
jedem x-beliebigen Österreicher und sie können keine
Verkehrsanhaltungen und Strafverfügungen ausstellen. "Einzig das
sofortige Anhalten, Aufklären und nötigenfalls Strafen hat
verkehrspädagogische Effekte und trägt zur Entschärfung von
Gefahrensituationen bei. Dazu sind private Firmen nicht berechtigt
und so solle es auch bleiben. Die Exekutive kann aufgrund ihres
geschulten Personals und ihrer Erfahrung diese Aufgaben am besten
vornehmen", betont ARBÖ-Präsident Dr. Schachter.

Sommerreiseverordnung im Interesse der Verkehrssicherheit
verlängern

Der ARBÖ richtet nochmals den Appell an Infrastrukturminister
Dipl.-Ing. Michael Schmid, die Sommerreiseverordnung - die mit
diesem Wochenende ausläuft - auf Grund des schweren Lkw-Unfalls
auf der Westautbahn um weitere zwei Wochenenden zu verlängern. Im
wesentlichen geht es darum, dass die Verkehrsströme aus dem
Urlaubsreiseverkehr und dem Transportverkehr entflechtet werden.

Der ARBÖ fordert daher , dass auch am 2. und 9. September das
erweiterte Lkw-Wochenendfahrverbot im Interesse der
Verkehrssicherheit - beginnend ab Samstag 8.00 Uhr früh bis
Sonntag 22.00 Uhr - in Kraft tritt. Denn an den von der
Sommerreiseverordnung nicht erfassten Wochenenden gehen die Ferien
in Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Würtenberg und Schleswig-
Holstein zu Ende. Dem erhöhtem Stau- und Unfallrisiko muss
effizient entgegengewirkt werden.

Tonnage-Regelung beim Wochenendfahrverbot überdenken

Im Zusammenhang mit der Sommerreiseverordnung 2000 wurde vom
ARBÖ auch vom Infrastrukturministerium gefordert, dass die
Tonnage-Regelung beim Wochenendfahrverbot überdacht wird. Es ist
nicht einsichtig, dass Frächter aus Ungarn, Tschechien oder der
Slowakei in Konvois mit vier Einheiten unter 7,5 Tonnen
höchstzulässigem Gesamtgewicht Woche für Woche die West- und
Südautobahn befahren und damit die Wirksamkeit des allgemeinen
Wochenendfahrverbotes unterwandern.

"Die Entflechtung des Verkehrs und Erhöhung der Verkehrssicherheit
sind jene Grundsätze, die zum allgemeinen Wochenendfahrverbot
gemäß Straßenverkehrsordnung geführt haben. Durch eine
Unterwanderung mit geringerer Tonnage, jedoch größerer Stückzahl
an Lastkraftwagen, wird die Wirkung der Zielsetzung
herabgemindert", gibt ARBÖ-Präsident Dr. Schachter zu bedenken.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.arboe.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR/NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel