- 19.08.2000, 08:14:59
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FORMAT: Neues Gutachten bestätigt Kritiker des Bank-Austria-Deals
Linzer Uni-Professor Martin Karollus: "Barabfindung für Kleinaktionäre der Bank Austria und für alle Aktionäre von börsenotierten BA-Töchtern."
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner am Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, liegt nun ein zweites Gutachten vor,
das den geplanten Deal zwischen Bank Austria und HypoVereinsbank
eindeutig als Übernahme klassifiziert. Der Linzer
Universitätsprofessor Martin Karollus, Experte für Handels- und
Aktienrecht, betont in seiner Expertise, die HypoVereinsbank erlange
durch die Transaktion die Kontrolle über die Bank Austria. Und das
alleine sei ausschlaggebend. "Auf die Technik des Rechtserwerbs ...
kommt es hingegen entsprechend dem Schutzzweck des Übernahmegesetzes
nicht an", heißt es in dem FORMAT vorliegenden Papier wörtlich.
Sehr deutlich erklärt Karollus: "Eine andere Sichtweise würde die
Anwendbarkeit des ÜbG letztlich in das Belieben der Leitungsorgane
und Mehrheitsgesellschafter ... stellen, den (Klein-)Aktionär
praktisch rechtlos machen, und somit das ÜbG Makulatur werden
lassen."
Wie die Anwaltskanzlei Hausmaninger, Herbst, Wietrzyk in ihrem
bereits bekannt gewordenen Gutachten. kommt auch Martin Karollus zum
Schluß, daß die HypoVereinsbank den Kleinaktionären ein
Barabfindungsangebot legen müßte. Allerdings geht der Linzer noch
einen Schritt weiter, wie FORMAT berichtet: "Für alle
Tochtergesellschaften der Bank Austria AG, die an der Wiener Börse
... notieren, kommt es ... ebenfalls zu einem Kontrollwechsel." Alle
Aktionäre etwa des Ziegelkonzerns Wienerberger oder des
Fasererzeugers Lenzing müßten aus diesem Grund ebenfalls eine
Barabfindung erhalten.
Das erklärt die Eile der Bank Austria, diese Gesellschaften noch
vor Inkrafttreten des geplanten Aktientauschs zu verkaufen.
Der Vorstandsvorsitzende der HypoVereinsbank, Albrecht K. Schmidt,
verteidigt im FORMAT-Interview die gewählte Struktur des Deals: "Sie
bietet allen Beteiligten - Kunden, Aktionären, Mitarbeitern und der
Bank selbst - die größten Vorteile." Schmidt betont auch, daß bei
einem Veto durch die österreichische Übernahmekommission das Geschäft
automatisch platzt.
Handelsrechtler Karollus wundert sich: "Wenn das Angebot der
Bayern so gut ist, wird sowieso niemand ein anderes annehmen. Sie
könnten dann ruhig eine Barabfindung offerieren."
Rückfragehinweis: Format
Tel.: (01) 21755-0
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